Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 02_Kurzprotokoll_22.02.2018.pdf
- S.7
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(zu Punkt 2.)
VERORDNUNGSENTWURF
(BEILAGE A)
Verordnung, mit der die Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt
Innsbruck über die Erhebung einer Abgabe für das Parken von mehrspurigen
IPAbgVO 2014),
Kraftfahrzeugen (Innsbrucker Parkabgabeverordnung 2014
Gemeinderatsbeschluss vom 21.11.2013, geändert wird:
(Gemeinderatsbeschluss vom ......... ....... .... .. .)
Artikel I
Die Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck über die Erhebung
einer Abgabe für das Parken von mehrspurigen Kraftfahrzeugen (Innsbrucker
Parkabgabeverordnung 2014 - IPAbgVO 2014), Gemeinderatsbeschluss vom 21 .11 .2013,
zuletzt geändert durch Gemeinderatsbeschluss vom 19.01.2017, wird nach Anhörung des
Straßenverwalters wie folgt geändert:
1.
In der Promulgationsklausel wird das Zitat "BGBI. I Nr. 17/2015" durch das Zitat "BGBI. I
Nr. 118/2015" ersetzt.
2.
Das in der Verordnung wiederkehrend vorkommende Zitat "BGBI. I Nr. 88/2014" wird
durch das Zitat "BGB!. I Nr. 123/2015" ersetzt.
3.
Im Abs . 3 des § 5 wird das Zitat "BGBI. I Nr. 70/2013 " durch das Zitat "BGBI. I Nr.
163/ 2015" ersetzt.
4.
In der lit. d des Abs . 2 des § 6 wird das Zitat "BGBI. I Nr. 40/2014 " durch das Zitat "BGBI.
I Nr. 163/2015" ersetzt.
5.
Im Abs . 3 des § 6 wird das Zitat " BGBI. I Nr. 70/2013 " durch das Zitat "BGBI. I Nr.
163/2015" ersetzt.
6.
In der Anlage 11 wird folgende Ziffer 3) angefügt:
,,3) Schloss Ambras (parkzone SA):
Die Parkzone SA umfasst den von der L 32 in Richtung Osten abzweigenden
Abschnitt der Schloßstraße (Zufahrtsstraße zum Schloss Ambras).
Die Abgabepflicht besteht dort täglich in der Zeit von 9 Uhr bis 19 Uhr. "
Artikel 11
Die Änderungspunkte 1. bis 5. dieser Verordnung treten mit dem der Kundmachung an der
Amtstafel folgenden Tag in Kraft.
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