Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 02_Kurzprotokoll_22.02.2018.pdf

- S.9

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(zu Punkt 2.)

VERORDNUNGSENTWURF
(BEILAGE B)

Verordnung, mit der die Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt
Innsbruck über die Erhebung einer Abgabe für das Parken von mehrspurigen
Kraftfahrzeugen (Innsbrucker Parkabgabeverordnung 2014 - IPAbgVO 2014),
Gemeinderatsbeschluss vom 21.11.2013, geändert wird:
(Gemeinderatsbeschluss vom ... .... .... .. .. .. . ... )
Artikel I
Die Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck über die Erhebung
einer Abgabe für das Parken von mehrspurigen Kraftfahrzeugen (Innsbrucker
Parkabgabeverordnung 2014 - IPAbgVO 2014), Gemeinderatsbeschluss vom 21.11.2013,
zuletzt geändert durch Gemeinderatsbeschluss vom 19.01 .2017, wird nach Anhörung des
Straßenverwalters wie folgt geändert:

§ 3 Abs. 1 lit. d lautet wie folgt:
ud) abweichend von den lit. abis c in den Kurzparkzonen der Anlage I sowie in den
Parkzonen der Anlagen 11, 111 und IV für Fahrzeuge mit rein elektrischem Antrieb
(Batterieelektrofahrzeuge) und für Kraftfahrzeuge mit Wasserstoff-Brennstoffze/lenantrieb, die mit einer behördlich ausgestellten Bestätigung gekennzeichnet sind oder
eine Kennzeichentafel gemäß § 49 Abs. 4 Z. 5 Kraftfahrgesetz 1967 tragen und in
Kurzparkzonen mit einer bestimmungsgemäß verwendeten Parkscheibe (§ 4
Kurzparkzonen-Überwachungsverordnung, BGBI. Nr. 857/ 1994 i.d.F. BGBI. 11 Nr.
14512008) oder mit Bewilligungen gemäß den §§ 5 oder 6 dieser Verordnung
gekennzeichnet sind, für jede angefangene halbe Stunde der Parkdauer € 0,--.

Artikel 11
Diese Verordnung tritt am

in Kraft und mit 30.06.2018 außer Kraft. u

Für den Gemeinderat:
Mag." Martina Norz

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