Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 02_Kurzprotokoll_28_02_2019_gsw.pdf
- S.45
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pitalzuwachs im Sinne der städtischen Subventionsordnung ergeben.
Folglich wurde dem Amt für Sport empfohlen, die bislang gepflogene
Vorgehensweise vor dem Hintergrund der Bestimmungen der städtischen Subventionsordnung zu prüfen. Der zufolge hat eine (weitere)
Auszahlung dann zu unterbleiben, wenn sich ein „durch die Subventionsauszahlung (mit)bedingter Kapitalzuwachs bei der/dem FörderungsempfängerIn ergibt …“
Letztlich hat die Kontrollabteilung hierzu angemerkt, dass obwohl die
Subvention zur Rückerstattung der Betriebskosten 2017 in Höhe von
€ 88,0 Tsd. nicht vollständig aufgebraucht worden ist, im Jahr 2018
ein (erhöhter) Förderungsbeitrag von € 92,0 Tsd. an den Tiroler Fußballverband ausbezahlt worden ist.
In seiner Stellungnahme teilte das Amt für Sport dazu mit, dass sich
die eben erwähnte „Vorgangsweise für beide Seiten seit rund 15 Jahren äußerst bewährt hat“ und werde daher auf eine jährliche „Ergänzungssubvention der Stadt über wenige hundert Euro bzw. eine Rückzahlung seitens des Subventionswerbers aus verwaltungsökonomischen Gründen beiderseits verzichtet.“ Der Empfehlung der Kontrollabteilung werde insofern entsprochen, dass „die bisherige Vorgehensweise kritisch überprüft wurde, aber vorgeschlagen wird, diese
beizubehalten.“
Subventionierte
Betriebskosten
Verein A - Empfehlung
Im Zuge ihrer Einschau war auch der beachtlich hohe Anteil an den
subventionierten Betriebskosten des Vereins A – bestehend aus dem
Verein A und dem Verein A (GmbH) – im Jahr 2017 auffällig. Mit dem
Zuschuss in Höhe von insgesamt rd. € 83,7 Tsd. hat der gegenständliche Verein 97,91% der gesamten Fördermittel erhalten. Die hierzu
von der Kontrollabteilung stichprobenartig ausgewählten und geprüften Betriebskostenabrechnungen der Olympia Sport- und Veranstaltungszentrum Innsbruck GmbH setzten sich zum größten Teil aus
Benützungsgebühren für den Natur- und Kunstrasenplatz zusammen.
Die Rückerstattungsbeträge in Höhe von rd. € 14,4 Tsd. (im Jahr
2017) bzw. rd. € 32,3 Tsd. (im Jahr 2016) an den Verein A (GmbH)
stellen jedoch Kosten für die Nutzung der Rasenheizung sowie spieltagsbezogene Zusatzkosten (bspw. Flutlicht) dar.
Dazu hat die Kontrollabteilung bemerkt, dass der (Profi-)Betrieb der
Kampfmannschaft des Vereins A seit 03.08.2016 in eine GmbH ausgelagert worden ist. Insofern betrafen die Kosten für die Rasenheizung und die spieltagsbezogenen Zusatzkosten nicht den Verein A,
sondern die aus dem Verein A ausgegliederte GmbH. Aus diesem
Grund wurde empfohlen, die Angaben hinsichtlich des Verwendungszweckes der vom Tiroler Fußballverband erbetenen Subvention
(„Refundierung Betriebskosten für Innsbrucker Vereine – Bereich
Olympiaworld) sowie die geänderte Organisationsstruktur des Vereins
A (GmbH) im Zuge einer künftigen Subventionierung zu berücksichtigen.
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens hat das Amt für Sport zugesichert, der Empfehlung der Kontrollabteilung zu diesem Subventionsthema zu entsprechen und den detaillierten Verwendungszweck beim
Ansuchen des Tiroler Fußballverbandes zukünftig textlich stärker zu
berücksichtigen.
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Zl. KA-15189/2018
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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