Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 03-2022-03-03-GR-Protokoll.pdf
- S.12
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endet, zu dem auch das Baurecht endet. Der entsprechende Mietvertrag ist
der Stadt Innsbruck unaufgefordert vorzulegen.
5.
Zur Gewährleistung des Vertragszweckes wird eine Konventionalstrafe vereinbart. Sie beträgt pro Tag € 100,-und ist wie der Baurechtszins selbst
wertzusichern. Zur Sicherung der Konventionalstrafe wird an der Baurechtseinlage aus dem Titel der Gewährleistung ein Höchstbetragspfandrecht von € 100.000,-- begründet.
6.
Die Verpflichtung zur Zahlung des Baurechtszinses wird als Reallast im
Grundbuch sichergestellt.
7.
Die Stadt Innsbruck und die Firma
Koch alpin GmbH räumen sich wechselseitige Vorkaufsrechte an der
Stammeinlage bzw. der Baurechtseinlage ein.
8.
Alle mit der Errichtung und grundbücherlichen Durchführung des Baurechtsvertrages, weiters alle aus Anlass des Neubaus entstehenden oder
zur Vorschreibung gelangenden Kosten, öffentlichen Abgaben, Steuern und
Gebühren, insbesondere die Grunderwerbsteuer, die Eintragungsgebühr, die
Kosten der Finanzamtsanzeige oder
Selbstberechnung, die Kosten für die
Vermessung und die Beglaubigung
sämtlicher Unterschriften, sämtliche Erschließungskosten etc. übernimmt die
Baurechtsnehmerin bzw. hat sie diese
Ausgaben der Stadt Innsbruck zu ersetzen. Die Kosten für die Grenzbereinigung zum öffentlichen Gut übernimmt
die Stadt Innsbruck.
9.
Mit der Erstellung des Baurechtsvertrages und der Abwicklung und grundbücherlichen Durchführung dieses
Rechtsgeschäftes sowie aller damit zusammenhängenden Maßnahmen (Kündigung bestehender Verträge etc.) wird
die Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, beauftragt und ermächtigt.
Dieser Punkt freut mich sehr. Die Stadt Innsbruck räumt der Firma Koch alpin GmbH
ein Baurecht über 4.200 m2 für die Dauer
von 60 Jahren ein. Damit haben wir einen
sehr prosperierenden Betrieb in unserer
GR-Sitzung 03.03.2022
Stadt, der expandieren kann und der auch
Kommunalsteuer zahlen wird, was mich natürlich als Finanzreferent freut.
Schön, dass sich so ein Betrieb auf der
Höhe der Zeit in unserer Stadt ansiedelt
bzw. ausweitet.
StRin Mag.a Oppitz-Plörer: Das ist wahrlich
ein sehr erfreulicher Beschluss, den wir hier
heute fällen können.
Es macht mich stolz auf die Bearbeitung unserer Gewerbegrundstücke, dass hier eine
Firma, die derzeit an drei Standorten in Mils
und Hall untergebracht ist, diese an einem
sehr schönen Standort in der Stadt Innsbruck zusammenzieht. Der Standort befindet sich neben der Firma CURA COSMETICS GROUP, wo wir es vor einigen Jahren
auch geschafft haben, ein brachliegendes
Grundstück für die Innsbrucker Wirtschaft
und die ArbeitnehmerInnen mit hochwertigen Arbeitsplätzen anzubieten. Auch das
Werden und Gedeihen dieser Firma konnten wir damit unterstützen.
Das Hereinholen in die Stadt Innsbruck für
eine Weiterentwicklung und ein Zusammenführen eines international tätigen Unternehmens ist auch ein wichtiges Signal dazu.
Uns geht es immer darum, dass wir nicht
mit billigen Grundstücken arbeiten. Wir können nur anbieten, dass wir ArbeitnehmerInnen haben, dass wir eine gute Anbindung
haben und dass wir ein hochwertiger Standort sind. Die Marke Innsbruck wird dadurch
aufgewertet, aber auch die Unternehmen,
die sich in diesem Markenbild wiederfinden.
Die Produktpalette dieses Unternehmens ist
ein Aushängeschild für alpin-urbanes Leben. In diesem Bereich können wir ein gutes Angebot machen.
Es waren lange Verhandlungen. Ganz dezidiert möchte ich mich beim Referenten Kapferer und Mag. Kogler der Mag.-Abt. IV,
Wirtschaft und Tourismus, bedanken, die in
vielen Gesprächen sehr unterstützend tätig
waren, damit wir hier ein Baurecht vergeben
können.
Aus Sicht des Unternehmens wäre ein Kauf
des Grundstücks eher gewünscht gewesen.
Mit viel Überzeugung konnten wir es aber
schaffen, dass die Stadt Innsbruck ihre
Grundstücke nicht verkauft, sondern durch
ein Baurecht viele Vorteile anbieten kann.