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Jahr: 2015

/ Ausgabe: 03-Kurzprotokoll-19-03-2015.pdf

- S.14

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Gegenstand des
Unternehmens

Der Unternehmensgegenstand umfasst nach § 2 des Gesellschaftsvertrages
a) die nachhaltige Nutzung und Bewirtschaftung der
 durch Fruchtgenussvertrag mit der Stadtgemeinde Innsbruck
betreffend Olympiahalle, kleine Eishalle, Bob- und Rodelbahn
Igls und die Grundflächen des Fußballstadions Tivoli Neu,
 durch Fruchtgenussvertrag mit der Innsbrucker Sportanlagen
Errichtungs- und Verwertungs GmbH betreffend das Fußballstadion Tivoli Neu und
 durch Fruchtgenussvertrag mit dem Land Tirol betreffend Landessportcenter Tirol
überlassenen Anlagen und Einrichtungen sowie
b) alle sonstigen Geschäfte, die unmittelbar oder mittelbar die Interessen der Gesellschaft zu fördern geeignet sind.
2.2 Stammkapital

Höhe des Stammkapitals und aktuelle
Aufteilung der
Geschäftsanteile

Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt laut § 5 des Gesellschaftsvertrages € 1.900.000,00. Die Stammeinlagen sind auf die Gesellschafter Stadtgemeinde Innsbruck und Land Tirol je zur Hälfte verteilt (jeweils € 950.000,00 bzw. 50,00 %). Das Stammkapital ist zur Gänze
eingezahlt.

Zuschüsse zur
Abdeckung der jeweiligen Jahresverluste

Im § 5 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages ist zudem normiert, dass die
Gesellschafter zum Ausgleich allfälliger, in den Gewinn- und Verlustrechnungen der OSVI ausgewiesener, nicht durch eigene Erträge gedeckter Aufwendungen an die Gesellschaft Zuschüsse zur Abdeckung
der jeweiligen Jahresverluste im Verhältnis der Stammeinlagen – sohin
je zur Hälfte – zu leisten haben. Im Konnex damit wurde die Geschäftsführung berechtigt, zur Aufrechterhaltung der Liquidität der OSVI von
den Gesellschaftern Vorauszahlungen auf das voraussichtliche geldwirksame Verlustabdeckungserfordernis anzufordern. Im Rahmen der
Aufstellung des Jahresabschlusses sind sodann die Unterschiedsbeträge zwischen den tatsächlich geleisteten Vorauszahlungen und dem
jeweiligen Verlustanteil als Forderungen bzw. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Innsbruck und dem Land Tirol auszuweisen.
2.3 Organe der Gesellschaft

Organe

Die Organe der Gesellschaft bilden die Geschäftsführung, der Aufsichtsrat und die Generalversammlung.

Geschäftsführung

Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer, der gem. § 15 Abs. 1
GmbHG von den Gesellschaftern bestellt wird. Der amtierende Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft seit 01.10.2006 selbstständig.
In Anlehnung an § 11 Abs. 1 lit. h des Gesellschaftsvertrages hat der
Aufsichtsrat in seiner Sitzung vom 06.12.2011 zwei Einzelprokuristen
zur Vertretung des Geschäftsführers bei Abwesenheit bestellt, die das

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12143/2014

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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