Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 03-Kurzprotokoll-19-03-2015.pdf
- S.21
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Gegenstand dieses Vertrages bilden sämtliche vorgenannten Gebäude
und Anlagen der ISpA, sohin das Stadion Tivoli Neu samt Neben- und
Betriebsanlagen sowie das Inventar laut der dem Vertrag beigeschlossenen – einen integrierenden Bestandteil dieses Fruchtgenussvertrages bildenden – Inventarliste.
Die ISpA als Fruchtgenussbestellerin räumte mit diesem Vertrag der
OSVI als Fruchtnießerin an den eben erwähnten Gebäuden und Anlagen das Fruchtgenussrecht gemäß den Bestimmungen der §§ 509 ff
ABGB ein. Dieses Fruchtgenussrecht wurde mit 01.01.2004 wirksam
und auf unbestimmte Dauer bestellt.
Übernahme von
Bestandverhältnissen
Mit dem Tag der Wirksamkeit dieses Fruchtgenussvertrages
(01.01.2004) trat die OSVI in sämtliche – den Vertragsgegenstand betreffende – Rechtsverhältnisse der Fruchtgenussbestellerin ein. Die
OSVI hat damit unter anderem auch eine große Anzahl an Bestandverhältnissen im Tivoli Neu übernommen. Dabei handelte es sich um
vermietete Büro- und Geschäftslokalitäten, Räumlichkeiten für diverse
Sportverbände und Sportvereine, Gastronomieflächen, Lager, Parkplätze und Spielfelder.
Bereich „Fußballstadion
Tivoli Neu“ –
Nutzflächen
Einer mit Datum 03.11.2014 der Kontrollabteilung übermittelten Übersicht zufolge umfasst der Bereich des „Fußballstadions Tivoli Neu“ eine
Nutzfläche von insgesamt 68.189,42 m². Von diesem Angebot war aktuell zum Prüfungszeitpunkt ein Gesamtausmaß von 67.713,06 m²
vermietet, Leerstehungen waren nur im geringen Ausmaß von
476,36 m² (das entspricht 0,70 % der Gesamtnutzfläche im Tivoli Neu)
zu verzeichnen.
Mietzinsreduktionen
In diesem Zusammenhang war ergänzend zu erwähnen, dass es in der
Vergangenheit fallweise auch zu Mietzinsreduktionen gekommen ist.
Im Prüfungszeitraum 2012 bis 2014 hatte die OSVI drei Kunden (vorübergehende) Nachlässe auf die vertraglich vereinbarten Mieten gewährt.
Eine im Geschäftsgebäude Ost eingemietete Firma A erhielt im Jahr
2012 einen Nachlass von 3 Netto-Monatsmieten. Der Aufsichtsrat der
OSVI nahm in seiner Sitzung vom 30.05.2012 den in dieser Angelegenheit vorgelegten Bericht des Geschäftsführers zur Kenntnis und
genehmigte der Firma A für das Jahr 2012 eine Mietzinsreduktion in
der Höhe von 25 %. Diese Mietzinsminderung wurde in Form einer
Gutschrift vom 12.06.2012 über netto € 12.413,40 bzw. im Ausmaß von
brutto € 14.896,08 abgewickelt.
Die ebenfalls im Gebäude Ost angesiedelte Firma B erhielt aufgrund
einer Einschränkung der Benutzbarkeit der Räumlichkeiten durch ständige Wassereintritte für das Jahr 2012 eine Gutschrift in der Höhe von
netto € 12.000,00. In weiterer Folge wurde dem Mieter im Jahr 2013
die monatliche Vorschreibung um je netto € 1.000,00 (somit im Jahr
2013 insgesamt ebenfalls um netto € 12.000,00) reduziert. Diese Vorgangsweise wurde auch im Jahr 2014 beibehalten und wird die Mietzinsminderung gemäß erhaltener Auskunft als Rechtsanspruch des
Mieters aus dem Mietrecht bis zum Abschluss der Dachsanierung fortgesetzt. Dazu berichtete der Geschäftsführer der OSVI aktuell, dass für
die dringend notwendige Dachsanierung im Jahr 2015 in Summe
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12143/2014
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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