Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 03-Kurzprotokoll-19-03-2015.pdf
- S.5
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17.2
Bereich "Gesundheit"
19.
Bebauungsplan Nr. AM - B20,
Amras, Bereich Amraser Straße
Nrn. 115 bis 117 (als Änderung
der Bebauungspläne Nr. AM B15 und Nr. AM - B15/1), gemäß
§ 56 Abs. 1 TROG 2011
Beschluss (einstimmig):
Anträge des Ausschusses für Sport und
Gesundheit vom 09.03.2015:
Die Subventionsanträge des Ausschusses
für Sport und Gesundheit für den Bereich
"Gesundheit" werden gemäß Beilage genehmigt.
18.
MagIbk/8699/SP-BB-HW/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HW - B10, HöttingWest, Bereich östlich des Sportplatzes zwischen Viktor-FranzHess-Straße, Franz-BaumannWeg und Lohbach (als Änderung
der Bebauungspläne Nr. 23/w
und Nr. 23/w1), gemäß § 56 Abs.
1 und 2 TROG 2011
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ und RUDI, 6 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
05.03.2015:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HW - B10, Hötting-West,
Bereich östlich des Sportplatzes zwischen
Viktor-Franz-Hess-Straße, FranzBaumann-Weg und Lohbach (als Änderung der Bebauungspläne Nr. 23/w und
Nr. 23/w1), gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2011, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 70 TROG der
Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes
gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch
erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme
zum Entwurf von einer hierzu berechtigten
Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
GR-Sitzung 19.03.2015
III 12437/2014
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ und RUDI, 6 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
05.03.2015:
Der Bebauungsplan Nr. AM - B20, Amras,
Bereich Amraser Straße Nrn. 115 bis 117
(als Änderung der Bebauungspläne
Nr. AM - B15 und Nr. AM - B15/1), gemäß
§ 56 Abs. 1 TROG 2011, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
20.
MagIbk/8718/SP-VO-AH/1
Aufhebung der Bebauungspläne
Nr. 63/fr und Nr. 63/fw und des
Änderungsplanes Nr. 63/co, Reichenau, Bereich zwischen
Klappholzstraße, Egerdachstraße und Andechsstraße
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
05.03.2015:
Die Aufhebung der Bebauungspläne
Nr. 63/fr und Nr. 63/fw und des Änderungsplanes Nr. 63/co, Reichenau, Bereich zwischen Klappholzstraße, Egerdachstraße und Andechsstraße, wird beschlossen.