Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2016

/ Ausgabe: 03-Kurzprotokoll_18.02.2016.pdf

- S.28

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(zu Punkt 11.)

Betreff: Antrag des Ausschusses für Umwelt, Energie und Mobilität
vom 01.02.2016 an den Gemeinderat am 18.02.2016
Im Sinne der §§ 43 Abs. 1 und 94d StVO 1960, BGBl. Nr. 159, zuletzt geändert
durch das Gesetz BGBl. I Nr. 123/2015, werden im Interesse der Sicherheit,
Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs folgende Verkehrsregelungen verordnet:

MagIbk/13539/SV-DVO/1
Mühlenweg;
Verordnung einer gebührenfreien Kurzparkzone
Am Mühlenweg wird folgende Verkehrsmaßnahme verordnet:
“Kurzparkzone“ (§§ 25 iVm 52 lit. a Z 13d und 13e StVO)
- Kurzparkdauer 90min ostseitig, entlang der Friedhofsmauer für die gemäß beiliegendem Plan Nr. 07715/01 des Amtes für Verkehrsplanung, Umwelt vom 03.12.2015 gekennzeichneten
Parkflächen.