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Jahr: 2016

/ Ausgabe: 03-Kurzprotokoll_18.02.2016.pdf

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15.

Maglbk/14065/SP-BB-HA/1

16.

Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. HA - B30, Höttinger Au, Bereich Dr.-Stumpf-Straße 38 und
38a (als Änderung der Bebauungspläne Nr. HA - B7 und
Nr. HA - B7/1), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2011

Bebauungsplan und Ergänzender Bebauungsplan Nr. IN - B33,
Innsbruck-Innenstadt, Bereich
Maria-Theresien-Straße 37 (als
Änderung der Bebauungspläne
Nr. IN - B2, 2. Entwurf, und
Nr. IN - B2/12), gemäß § 56
Abs. 1 und 2 TROG 2011

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
04.02.2016:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. HA - B30, Höttinger Au,
Bereich Dr.-Stumpf-Straße 38 und 38a
(als Änderung der Bebauungspläne
Nr. HA - B7 und Nr. HA - B7/1), gemäß
§ 56 Abs. 1 TROG 2011, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 70 TROG der
Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes
gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch
erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme
zum Entwurf von einer hierzu berechtigten
Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplans treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.

Maglbk/10436/SP-BB-IN/1

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
04.02.2016:
Der Bebauungsplan und Ergänzende Bebauungsplan Nr. IN - B33, InnsbruckInnenstadt, Bereich Maria-TheresienStraße 37 (als Änderung der Bebauungspläne Nr. IN - B2, 2. Entwurf und
Nr. IN - B2/12), gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2011, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
17.

Maglbk/12205/SP-BB-HU/1
Bebauungsplan Nr. HU - B3,
Hungerburg, Bereich der Liegenschaft Gramartstraße 10 (als
Änderung des Bebauungsplanes
Nr. HU - B2), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2011

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
04.02.2016:
Der Bebauungsplan Nr. HU - B3, Hungerburg, Bereich der Liegenschaft Gramartstraße 10 (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. HU - B2), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2011, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.

GR-Sitzung 18.02.2016