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Jahr: 2014

/ Ausgabe: 03-Kurzprotokoll_27_03_2014_gsw.pdf

- S.16

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beauftragen, um in nächster Zukunft mehrere Varianten zur Entscheidung vorlegen zu können. Künftige Investitionen in den Bestand würden ausschließlich dann
erfolgen, wenn sie zur Fortführung des laufenden Betriebes erforderlich werden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

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Im Rahmen der Prüfung der Gebarung und Jahresrechnung 2010 der Stadtgemeinde Innsbruck hat die Kontrollabteilung in Verbindung mit der Prüfung des Personalaufwandes in die unter dem Titel „Belastungszulage“ unter den Lohnarten
350, 354 und teilweise 722 zur Auszahlung gelangten Entgelte Einsicht genommen.
Resümierend hat die Kontrollabteilung bemerkt, dass die Gewährung der Belastungszulage als Abgeltung für zeitliche Mehrleistungen in der Vergangenheit zwar
eine gewisse Berechtigung gehabt haben mag, dieser Aspekt aus heutiger Sicht
aber nicht (mehr) zutrifft und diese zeitlichen Mehrleistungen von den Zulagenempfängern nachweislich auch nicht erbracht werden. Die Kontrollabteilung hielt
daher eine inhaltliche Evaluierung der Anspruchsvoraussetzungen und Neugestaltung dieser Zulage für erforderlich.
Das in dieser Angelegenheit angesprochene Amt für Personalwesen hielt im Lichte
der historischen Entwicklung eine inhaltliche Betrachtung und Überarbeitung der
Belastungszulage für angebracht und notwendig. Dabei wurde als Arbeitsziel angedacht, die Zulage im Nebengebührenkatalog dem Grunde nach zu beschreiben
und die Zulagenhöhe in Hundertsätzen des Gehaltes eines Beamten der Dienstklasse V, Gehaltsstufe 2, festzusetzen.
Darüber hinaus wurde im Sinne einer anzustrebenden Reduzierung der derzeit
bestehenden Vielzahl von Arbeitstiteln eine Prüfung empfohlen, inwieweit der
Empfängerkreis der Belastungszulage unter drei verschiedenen Lohnarten erfasst
werden muss.
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens teilte das Amt für Personalwesen mit, dass
der Empfängerkreis der Belastungszulage ab Jänner 2012 von drei auf eine Lohnart zusammengefasst werde.
Zum weiteren Fortgang im Rahmen der Follow up – Einschau 2011 befragt, hat
das Amt für Personalwesen bekannt gegeben, dass die Belastungszulage mittlerweile auf eine Lohnart zusammengefasst worden ist.
Eine Nachfrage der Kontrollabteilung im Zuge der Follow up – Einschau 2012,
inwieweit die vom Amt für Personalwesen angekündigte inhaltliche Betrachtung
und Überarbeitung der Belastungszulage in der Zwischenzeit realisiert worden ist,
hat ergeben, dass die gegenständliche Thematik wegen der bereits angesprochenen Überarbeitung des Bauhofkonzeptes und der damit zusammenhängenden
Aussetzung der Neustrukturierung der Nebengebühren noch keiner Lösung zugeführt worden ist.

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Zl. KA-00135/2014

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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