Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2014

/ Ausgabe: 03-Kurzprotokoll_27_03_2014_gsw.pdf

- S.26

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Aus diesem Grund hat die Kontrollabteilung empfohlen, mit dem Land Tirol Kontakt aufzunehmen, um nach Möglichkeit im Verhandlungsweg eine Aufrollung der
Erhaltungsbeiträge und einen eventuellen rückwirkenden Ausgleich der Steigerungsrate erzielen und in weiterer Folge eine Indexierung auch vertraglich verankern zu können.
Anlässlich der Behandlung des Berichtes über die Prüfung von Teilbereichen der
Gebarung des Winterdienstes der Stadt Innsbruck, Zl. KA-08642/2011, vom
05.01.2012 in der GR-Sitzung vom 26.01.2012 wurde der Beschluss gefasst, dass
die Frau Bürgermeisterin „als für die städtischen Finanzangelegenheiten ressortzuständiges Mitglied des Stadtsenates ersucht wird, sicherzustellen, dass mit dem
Land Tirol Verhandlungen mit dem Ziel geführt werden, eine Wertanpassung der
mit der Stadt Innsbruck zur Verrechnung gelangenden Vergütungssätze bzw. Erhaltungsbeiträge für die Erhaltung von im Stadtgebiet liegenden Landesstraßen B
(ehemalige Bundesstraßen) und Landesstraßen L zu erreichen“.
26

Der Umfang der von der Stadt Innsbruck übernommenen Aufgaben (Wartung
und Instandhaltung bestimmter Straßenzüge) war den Übereinkommen vom
11.12.1973 bzw. 14.06.1978, abgeschlossen einerseits mit dem Bund und anderseits mit dem Land Tirol, zu entnehmen.
Unter anderem hat sich im Zusammenhang mit der Erhaltungslänge der Landesstraße L 8 (Dörfer Straße) seit dem Inkrafttreten des mit dem Land Tirol im Jahr
1978 abgeschlossenen Übereinkommens eine Änderung ergeben. Der Kontrollabteilung wurde mitgeteilt, dass seit einigen Jahren ein kleiner Teil der Rumer Straße
als Fortführung der Arzler Straße mitbetreut wird.
Die Kontrollabteilung regte daher an zu klären, ob der Stadt Innsbruck in Bezug
auf die Betreuung der zusätzlichen Erhaltungslänge der Landesstraße L 8 (Dörfer
Straße) künftig ein höherer als der in den letzten Jahren vom Land Tirol gewährte
Erhaltungsbeitrag gebührt. Zudem wurde angeregt, um eine eventuell mögliche
Aufrollung der in den vergangenen Jahren vom Land Tirol gewährten Beitragsleistungen bemüht zu sein.

27

Jedenfalls sollte mit dem Land Tirol Kontakt aufgenommen werden, um das im
Jahr 1978 abgeschlossene Übereinkommen zu adaptieren bzw. zu überarbeiten
und zur Verbesserung der Transparenz sämtliche zu betreuende Straßenzüge in
ein einziges Vertragskonvolut aufzunehmen.

28

Ferner hielt die Kontrollabteilung fest, dass eine Kostenbeteiligung der Bundesstraßenverwaltung für die Errichtung und Erhaltung aller Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs trotz mehrerer Anläufe beim Amt der Tiroler
Landesregierung bisher nicht erreicht werden konnte. Im Jahr 2002 wurden zwar
die von der Stadt Innsbruck betreuten ehemaligen Bundesstraßen B in Landesstraßen B umgewandelt, das mit dem Land zu diesem Zeitpunkt bestehende
Übereinkommen jedoch keiner Aktualisierung zugeführt.
Da die für die ehemaligen Bundesstraßen B vertraglich festgelegte Beitragsleistung „nur“ die Aufwendungen für die Erhaltung der Straßen und nicht, wie bei den
Landesstraßen L, sowohl die Kosten für die Erhaltung der Straßen als auch für die
Errichtung und Erhaltung von Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs umfasst, wäre nach Ansicht der Kontrollabteilung zu prüfen, ob der vom
Land Tirol gewährte Kostenersatz den tatsächlichen Aufwendungen für die Wartung und Instandhaltung entspricht (entsprechen kann). Sollte sich bestätigen,
dass die vom Land Tirol für die Landesstraßen B gewährte Beitragsleistung zu ge-

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Zl. KA-00135/2014

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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