Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 03-Kurzprotokoll_27_03_2014_gsw.pdf
- S.50
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Evaluierung sämtlicher Dienstwohnungen in Kooperation mit den Innsbrucker
Immobiliengesellschaften auf die Aktualität hinsichtlich der den Dienstwohnungsvergütungen zugrunde gelegten Nutzflächen und regelmäßige Wartung
des Datenmaterials.
Diesbezüglich wurde angekündigt, dass aus Anlass der Anmerkungen der Kontrollabteilung eine Evaluierung sämtlicher Dienstwohnungen in Kooperation mit den
Innsbrucker Immobiliengesellschaften auf die Aktualität hinsichtlich der den
Dienstwohnungsvergütungen zugrunde gelegten Nutzflächen durchgeführt und
eine laufende periodische Überarbeitung stattfinden werde.
Zur Follow up – Einschau 2013 wurde berichtet, dass sämtliche Dienstwohnungen
derzeit in Kooperation mit den IIG auf die Aktualität der zugrunde gelegten Nutzflächen überprüft würden und eine laufende regelmäßige Wartung erfolge.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
Anpassung der in den landesrechtlichen Vorschriften über die Vergütung für
Dienst- und Naturalwohnungen festgelegten Einheitssätze entsprechend der
im August 2012 wirksam gewordenen Indexerhöhung.
Im Rahmen der Stellungnahme wurde berichtet, dass seitens des Amtes für Personalwesen in absehbarer Zeit die Dienstwohnungsvergütungen auf Basis der
neuen Werte (mit Indexanpassung) und im Sinne der Empfehlung der Kontrollabteilung erstellt und zur Vorschreibung gelangen würden.
In der Stellungnahme zum Follow up – Einschau 2013 hat das Amt für Personalwesen bekannt gegeben, dass die im Rahmen des Prüfberichtes erwähnten
Dienstwohnungsvergütungen nun auf Basis der neuen Werte mit Indexanpassung
zur Vorschreibung gelangen würden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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In Verbindung mit der Prüfung der Vermögens- und Schuldenrechnung der Stadtgemeinde Innsbruck hat die Kontrollabteilung u.a. in die Bilanzposition „Finanzanlagen“ Einsicht genommen.
Zum 31.12.2012 wurden in der Vermögensrechnung Finanzanlagen mit einer
Summe von rd. € 33,6 Mio. ausgewiesen, wobei die Unterteilung der Finanzanlagen entsprechend dem gesetzlichen Gliederungsschema nach § 224 Abs. 2 A III
UGB erfolgte.
Gegenüber dem Vorjahr hat sich der Wert der Anteile an verbundenen Unternehmen um rd. € 595,9 Tsd. erhöht. Die Erhöhung ist in der Übernahme eines Baurechtes, eines infolge des Baurechtes auf einem städtischen Grundstück errichteten Bauwerkes (Markthalle) sowie in der Übernahme der Gesellschaftsanteile an
der Innsbrucker Markthallen-Betriebsgesellschaft m.b.H. begründet.
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Zl. KA-00135/2014
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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