Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 03-Kurzprotokoll_27_03_2014_gsw.pdf
- S.68
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be, die 16 %-Aufteilung auch ohne schriftliche Unterlagen akzeptiert worden sei
und keinen Anlass zur Beanstandung dargestellt habe.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde aus erwähnten Gründen
nicht entsprochen.
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Im Zuge ihrer Prüfung hat die Kontrollabteilung festgestellt, dass die Ausgabenansätze im städt. Buchhaltungsprogramm noch mit dem früher (vor 2010) relevanten
Vorsteuerschlüssel in Höhe von 12 % hinterlegt sind. Damit konfrontiert, erklärte
der Leiter des Referates Vermögensrechnung/Kosten- und Leistungsrechnung,
dass der Prozentsatz der Vorsteuerabzugsberechtigung bisher im Zuge der Abgabe der Jahresumsatzsteuererklärung berichtigt worden sei.
Die Kontrollabteilung empfahl, die betreffenden Ausgabenansätze im UA 202010 –
Sportamt umgehend mit dem aktuellen Vorsteuerschlüssel zu versehen.
In der damaligen Stellungnahme kündigte das Sportamt diesbezüglich an, die
MA IV zwecks Erledigung zu kontaktieren.
Im Zuge der Follow up – Einschau 2013 konnte die Kontrollabteilung feststellen,
dass der Vorsteuerschlüssel in der Zwischenzeit berichtigt worden ist.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Die Umlegung der Personalkosten der Mitarbeiter des Sportamtes erfolgt über die
KLR auf der Grundlage der den jeweiligen UA zugeordneten Kostenträger und
richtet sich nach der zeitlichen Beanspruchung der Bediensteten laut Prozessmonitor. Die Daten des Prozessmonitors sind laufend zu aktualisieren und zwecks
verursachergerechter Zuordnung der Personalkosten monatsweise dem für die
KLR zuständigen Referat Vermögensrechnung/Kosten- und Leistungsrechnung in
der MA IV bekannt zugegeben.
Anlässlich einer stichprobenartigen Überprüfung der vom Sportamt der MA IV
übermittelten Meldungen betreffend die Personalzuteilung auf die verschiedenen,
im Rahmen des Sportamtes definierten Kostenträger und Kostenstellen wurde
festgestellt, dass diese nicht mit den Daten des Prozessmonitors übereinstimmten.
Um eine falsche Zuordnung der Personalkosten auf die einzelnen Kostenträger
und Kostenstellen des Sportamtes künftig zu vermeiden, empfahl die Kontrollabteilung die betreffenden Daten zu überarbeiten und die Verteilung der Personalressourcen korrespondierend zu den Daten des Prozessmonitors abzustimmen.
Im Anhörungsverfahren teilte das Sportamt mit, dass die Empfehlung der Kontrollabteilung umgehend umgesetzt werde.
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Zl. KA-00135/2014
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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