Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 03-Kurzprotokoll_27_03_2014_gsw.pdf
- S.78
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Zur gegenständlichen Thematik wurde bekannt gegeben, dass das Sportamt zwischenzeitlich mehrere Verhandlungsrunden auch mit dem Pächter des Subcafes,
u.a. auch gemeinsam mit Frau Bürgermeisterin geführt habe. Zuerst solle die Kantinensituation und dann der Verkauf des Gebäudes gelöst werden. Im Juni 2013
habe die Republik Österreich (Vollzugsdirektion Wien) die (in enger textlicher Abstimmung mit dem Sportamt verfasste) Stellungnahme des Vereines „Verwaltungsgemeinschaft Sportplatz Sieglanger“ zwecks Veräußerung des Gebäudes
bzw. Verkaufes an die Stadt erhalten.
Zum Weitergang der Sache befragt, berichtete das Amt für Sport im Rahmen der
Follow up – Einschau 2013, dass die Verhandlungen mit dem Pächter des Subcafes erfolgreich zu Ende geführt worden seien. Mit Stadtsenatsbeschluss vom
18.09.2013 habe die Stadt Innsbruck diese Räumlichkeiten erworben und die Ablöse beschlossen. Im Herbst habe auch der Verein „Verwaltungsgemeinschaft
Sieglanger“ grünes Licht für die Veräußerung des Gebäudes an die Stadt gegeben
und die Auflösung des Vereines entschieden. Seit 22.11.2013 liege ein Vertragsentwurf für die Einbringung des Garderobengebäudes Sieglanger in die Stadt
Innsbruck vor. Dieser Vertrag soll zwischen der Verwaltungsgemeinschaft, der
Stadt Innsbruck und den IIG abgeschlossen werden. Im Dezember seien die Gespräche mit dem Obmann der Verwaltungsgemeinschaft aufgenommen worden
und sollen diese im Frühjahr 2014 finalisiert werden, um im Gemeinderat den entsprechenden Vertrag beschließen zu können.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde teilweise entsprochen.
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Neben den laufenden Mietzinszahlungen für die Sportplätze hat die Stadtgemeinde im Rahmen der Jahresabrechnung auch Aufwendungen für Betriebs- und Heizkosten sowie aus dem Titel Instandhaltung zu tätigen. Diese beliefen sich für 2012
auf insgesamt € 260,1 Tsd. und wurden im städt. Rechenwerk über die Vp. „Sportplätze Mietzinse“ abgewickelt. Eine stichprobenartige Abstimmung der von der
IISG in diesem Zusammenhang erstellten Fibu-Saldenlistung hat ergeben, dass
den Sportplätzen fälschlicherweise Betriebskosten betreffend die FronebenSchiabfahrt und den Luftschutzstollen Hoher Weg zugeordnet worden sind. Die
Kontrollabteilung empfahl, die entsprechenden Korrekturen bei der IISG zu monieren.
Laut Stellungnahme wird sich das Sportamt zur Bereinigung der Angelegenheit mit
der MA IV und der IISG in Verbindung setzen.
Im Zuge der Follow up – Einschau 2013 ist die Durchführung dieser Maßnahme
seitens den IIG rückwirkend für das Jahr 2013 bestätigt worden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Anlässlich einer Besichtigung der städt. Sportanlagen wurde festgestellt, dass an
den Sportplatzumzäunungen zahlreiche Werbetransparente angebracht sind. Laut
Auskunft des Sportamtsleiters handelt es sich dabei um Sponsoren der diversen
Vereine, welchen die Einnahmen daraus zur Gänze zufließen. Schriftliche Vereinbarungen mit den Vereinen zur Regelung der ihnen von der Stadt zur Verfügung
gestellten Werbeflächen (z.B. Größe der Transparente, Befestigung, Instandhal-
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Zl. KA-00135/2014
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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