Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 03-Kurzprotokoll_27_03_2014_gsw.pdf
- S.80
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würden wie bisher auf die bestehenden separaten Kostenstellen direkt zugebucht
werden.
Die seinerzeitige Stellungnahme des Sportamtes ging am von der Kontrollabteilung dargestellten Sachverhalt vorbei. Fakt war, dass die vom Sportamt in den erwähnten Excel-Listen getätigten Aufzeichnungen über den Materialaufwand für die
Betreuung der nicht städt. Sportplätze nicht mit dem auf der dafür vorgesehenen
Kostenstelle (Kostenstelle 531607) verbuchten Aufwand übereinstimmten. Das
Fehlen eines eigenen Unterabschnittes dagegen wurde von der Kontrollabteilung
in keiner Weise beanstandet.
Die im Rahmen der Follow up – Einschau 2013 vom Sportamt vorgelegten Unterlagen zu den Materialkosten für die Betreuung nicht städt. Sportplätze zeigten,
dass die ausgesprochene Empfehlung der Kontrollabteilung letztlich umgesetzt
worden ist.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Auf der Basis eines Stadtsenatsbeschlusses (vom 26.07.2000) ist das Amt für
Sport beauftragt, für die Betreibergesellschaft des Sport- und Freizeitparks TivoliNeu Leistungen hinsichtlich Pflege, Instandhaltung, Wartung und Betrieb der
Sportstätteneinrichtungen des Tivoli-Neu gegen Verrechnung durchzuführen. Diese Regelung gilt für das Hauptspielfeld im Stadion sowie für das RasenNebenspielfeld.
Im Jahr 2012 hat das Sportamt mit der Olympia Sport- und Veranstaltungszentrum
Innsbruck GmbH als Betreibergesellschaft des „Tivoli-Neu“ ein Leistungsvolumen
von € 75,4 Tsd. (Personalkosten € 46,4 Tsd., Geräteeinsatz € 29,0 Tsd.) abgerechnet.
Eine Einsichtnahme in die monatlich gelegten Fakturen hat gezeigt, dass der Personaleinsatz mit einem (derzeit nicht kostendeckenden) Stundentarif von € 23,00
in Anschlag gebracht worden ist. Dieser Satz geht auf eine vor einigen Jahren intern angestellte Kostenkalkulation zurück und ist seither, mit Ausnahme einer im
Jahr 2011 erfolgten Anpassung um 2,9 %, unverändert geblieben. Die Kontrollabteilung empfahl, im Sinne der Kostenwahrheit zumindest den jeweils laufend zu
aktualisierenden Stundensatz zur Verrechnung zu bringen bzw. mit dem Referat
Besoldung den kostendeckenden Satz für eine Mannstunde abzuklären.
In der Stellungnahme teilte das Sportamt mit, dass entsprechend der ausgesprochenen Empfehlung umgehend eine Evaluierung der Platzwartstundensätze vorgenommen worden sei. Ab August 2013 werde deshalb der OSVI der erhöhte
Stundensatz vorgeschrieben. Die Bewertung der Stundensätze würde zukünftig
jeweils zu Beginn des neuen Haushaltsjahres durchgeführt und der OSVI weiterverrechnet werden.
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Zl. KA-00135/2014
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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