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Jahr: 2014

/ Ausgabe: 03-Kurzprotokoll_27_03_2014_gsw.pdf

- S.85

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Weiters wurde gegenüber der Kontrollabteilung dargelegt, dass „… in diesem Zeitraum Erhebungen angestellt wurden, wie sich der Wegfall eines KELP auf die Auslastung der anderen KELPs bzw. auf die Olympiaworld auswirkt. Seitens der
Olympiaworld sei … eine Frequenzzunahme von Kindergärten/Horten/Schulen
festgestellt worden … Auch der KELP am Sparkassenplatz hätte eine bessere
Auslastung in diesem Bereich festgestellt …“.
Da der Kontrollabteilung im Zusammenhang mit den vom Amt für Sport durchgeführten Erhebungen über eine im Beobachtungszeitraum stattgefundene Frequenzzunahme oder -abnahme keine fundierten, in absoluten Zahlen erfassten,
Aufzeichnungen vorgelegt worden sind, hat die Kontrollabteilung angeregt, nicht
nur aus Gründen der Kostentransparenz und Selbstkontrolle, sondern auch aufgrund der Informationsverantwortung vor einer endgültigen Schließung dieses
Standortes das hierfür zuständige politische Gremium, zumindest aber den für
Sport ressortverantwortlichen Stadtrat, mit existenten Daten und deren Auswirkungen auf den städtischen Haushalt zu versorgen.
In der Stellungnahme informierte das Amt für Sport darüber, dass eine Stadtsenatsvorlage bezüglich der endgültigen Schließung des KELP Rapoldipark bereits
vorbereitet worden sei und diese im September/Oktober 2013 dem Stadtsenat
vorgelegt werde.
Den Recherchen der Kontrollabteilung zufolge haben die Mitglieder des StS in
ihrer Sitzung vom 08.10.2013 die Schließung des KELP Rapoldipark beschlossen,
weshalb
der Empfehlung der Kontrollabteilung entsprochen wurde.

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Im Zuge ihrer Prüfung hat die Kontrollabteilung auch das Inventarwesen des Amtes für Sport einer Prüfung unterzogen. Dabei stellte die Kontrollabteilung fest,
dass dem Referat Vermögensrechnung/Kosten- und Leistungsrechnung für die
Jahre 2012, 2011 und 2010 keine Inventaränderungsanzeigen übermittelt worden
sind.
Vom Inventarverantwortlichen des Amtes für Sport der MA V erhielt die Kontrollabteilung in dieser Angelegenheit die Auskunft, dass gegenwärtig kein dienststellenbezogenes Bestandverzeichnis verwaltet wird.
Die Kontrollabteilung hat daher mit Nachdruck empfohlen, ein den Erfordernissen
der MGO entsprechendes Bestandverzeichnis zu führen, um einerseits der in Geltung stehenden Verfügung (Dienstanweisung des MD) nachzukommen und andererseits einen adäquaten Überblick über sämtliche Anlagegüter der Dienststelle sicherzustellen.
Diesbezüglich teilte der Leiter des Amtes für Sport in seiner Stellungnahme mit,
dass im Jahr 2011 von einer ehemaligen Mitarbeiterin der MA IV das Inventar der
betreffenden Dienststelle neu aufgenommen bzw. mit dem tatsächlichen Ist-Stand
erfasst worden sei. In weiterer Folge wäre diese Datei nicht mehr evaluiert worden.
Auf Basis dieser Verzeichnisse wäre eine aktuelle Inventaränderungsanzeige nicht
möglich gewesen. Mit dem neuen Mitarbeiter im Referat Vermögensrechnung/Kosten- und Leistungsrechnung der MA IV wäre im Februar 2013 vereinbart
worden, den Inventarbestand im Amt für Sport (Amtsräumlichkeiten) neu aufzu-

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Zl. KA-00135/2014

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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