Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 03-Kurzprotokoll_27_03_2014_gsw.pdf
- S.93
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Die Kontrollabteilung hielt die von der CMI gehandhabte Praxis der Gehaltsvereinbarung aus arbeitsrechtlicher Sicht für problematisch und empfahl, die diesbezügliche Vorgangsweise zu überdenken.
Im Rahmen der aktuellen Follow up – Einschau wurde der Kontrollabteilung dazu
mitgeteilt, dass eine Überprüfung sämtlicher Vereinbarungen mit inkludierter Überstundenpauschalentlohnung durchgeführt worden und es in diesem Rahmen zwischenzeitlich zu drei Anpassungen gekommen sei.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Neben den Beiträgen der CMI-Gesellschafter konnte zur Finanzierung des Umund Zubauprojektes der Messe Innsbruck mit Förderungen und Zuschüssen im
Gesamtausmaß von € 506.820,00 gerechnet werden. Ein Betrag in Höhe von
€ 157.500,00 wurde dabei vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
für denkmalpflegerisch relevante Maßnahmen betreffend die (alte) Messehalle 2
(nunmehr Halle B) freigegeben. Darüber hinaus stellte die Landesgedächtnisstiftung Tirol für die Restaurierung der denkmalgeschützten (alten) Messehalle 2 (aktuelle Halle B) eine Subvention in der Höhe von € 150.000,00 in Aussicht. Weiters
wurden zwei Umweltförderungen des Bundes im Gesamtausmaß von
€ 199.320,00 als vorläufige Förderbeträge (Förderungen Wärmepumpe
€ 120.968,00 und thermische Gebäudesanierung € 78.352,00 betreffend die jetzige Halle C) zugesagt. Bis auf den Bundeszuschuss für die denkmalgeschützte
Halle B waren die dargestellten Förderungen zum damaligen Prüfungszeitpunkt
der Kontrollabteilung noch nicht ausbezahlt bzw. befanden sich die für eine Auszahlung notwendigen Abrechnungen gegenüber den Fördergebern in Abwicklung.
Die Kontrollabteilung empfahl generell, hinsichtlich der durch die jeweiligen Fördergeber noch nicht flüssig gemachten Geldmittel um eine rasche Auszahlung
bemüht zu sein. Im seinerzeitigen Anhörungsverfahren informierte die CMI darüber, dass die Subvention der Landesgedächtnisstiftung Tirol am 20.11.2012 vereinnahmt worden wäre. Hinsichtlich der beiden Umweltförderungen war zum damaligen Zeitpunkt beabsichtigt, diese schnellstmöglich einzureichen.
Im Rahmen der Stellungnahme zur Follow up – Einschau 2013 berichtete die CMI
unter Beifügung der maßgeblichen Nachweise, dass die Anträge zu den ausständigen Förderungen nach erfolgter technischer Prüfung eingebracht worden sind.
Die beiden geförderten Projekte konnten günstiger abgerechnet werden als ursprünglich angenommen. Für das Projekt Wärmepumpe ist am 16.05.2013 ein
endgültig festgesetzter Förderbetrag in Höhe von € 86.671,00 und für das Projekt
thermische Sanierung ein solcher im Betrag von € 60.052,00 vereinnahmt worden.
Der Vollständigkeit halber erwähnte die Kontrollabteilung in ihrem seinerzeitigen
Bericht, dass die beiden Umweltförderungen des Bundes (für die Wärmepumpe
und die thermische Sanierung) mit Hilfe eines externen Dienstleistungsunternehmens abgewickelt worden sind. Als Honorar wurde ein Anteil von 30 % der zuerkannten Fördersumme vereinbart. Die Kontrollabteilung hielt in ihren ursprünglichen Ausführungen fest, dass die Honorarbeträge auf Basis der vorläufig festgesetzten Förderbeträge ausbezahlt worden sind. Nachdem sich – verursacht durch
günstigere Projektabrechnungen – tatsächlich niedrigere Förderhöhen ergaben,
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Zl. KA-00135/2014
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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