Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: 03-Maerz-geschwaerzt.pdf

- S.80

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- 265 -

rung des Bebauungsplanes gefasst, wobei
dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von
einer hierzu berechtigten Person oder Stelle
abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
40.

III 2827/2013
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. IG - F13, Igls, Bereich
Gp. 421/4, Gsetzbichlweg Nr. 6
sowie Teilfläche der Gp. 615/4,
Gletscherblick Nrn. 42 bis 48, beide KG Igls (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. IG - F1),
gemäß § 36 Abs. 2 TROG 2011

GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom 7.3.2013:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. IG - F13, Igls, Bereich
Gp. 421/4, Gsetzbichlweg Nr. 6 sowie Teilfläche der Gp. 615/4, Gletscherblick Nrn. 42
bis 48, beide KG Igls (als Änderung des
Flächenwidmungsplanes Nr. IG - F1), gemäß § 36 Abs. 2 TROG 2011, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 70 Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) der Beschluss
über die dem Entwurf entsprechenden Änderungen des Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst
dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb
der Auflagefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Flächenwidmungen
außer Kraft.

GR-Sitzung 21.3.2013

41.

III 9924/2012
Bebauungsplan Nr. PR - B6, Pradl,
Bereich zwischen Amraser Straße,
Körnerstraße, Egerdachstraße,
Pestalozzi- und Gabelsbergerstraße sowie Linden-, Kranewitterstraße und Rudolf-GreinzStraße, gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2011

GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind 26 Stellungnahmen eingegangen.
Sie liegen dem Akt im Original bzw. Kopie
bei. Sie richten sich gegen unterschiedliche
grundstücksbezogene Festlegungen, wie
zum Beispiel besondere Bauweise, Anordnung der Baugrenz- und Straßenfluchtlinien,
Höhen oder gegen einen beabsichtigten
Neubau. Ein Teil der Stellungnahmen wurden auch zum gleichzeitig aufgelegten Flächenwidmungsplan Nr. PR - F9 eingebracht
und bereits behandelt.
Die Stellungnahmen wurden im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, der dem Akt beiliegt,
ausführlich behandelt und im Ausschuss für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte
beraten. Zusammenfassend ist festzustellen, dass einem Großteil der Einwände zumindest teilweise entsprochen werden kann
und dass im Sinne der Einwände für einzelne Teilbereiche neue Planentwürfe erstellt
werden können. Daher wird vorgeschlagen,
den oben genannten Plan, um diese Teilbereiche verkleinert, zu beschließen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom 7.3.2013:
Der Bebauungsplan Nr. PR - B6, Pradl, Bereich zwischen Amraser Straße, Körnerstraße, Egerdachstraße, Pestalozzi- und
Gabelsbergerstraße sowie Linden-, Kranewitterstraße und Rudolf-Greinz-Straße, gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2011, verkleinert
um die Bereiche - gesamte Liegenschaft der
"Neue Heimat Tirol" Gemeinnützige WohnungsGesmbH (NHT) im Bereich Egerdachstraße - Pestalozzistraße, westlich der
Pradler Straße bis zur Defreggerstraße,
östlich der Pradler Straße bis zur Amthorstraße, östlich Körnerstraße sowie zwischen