Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 03-Maerz.pdf
- S.155
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Die Durchführung von Grippeimpfungen in den Wohn- und
Pflegeheimen ist ein spezielles Gebiet. Ich kann versichern, dass ich mich
auf diesem Gebiet doch einigermaßen auskenne und weiß, wie viele Rückläufe, nämlich von unbenützten Impfstoffen, wieder in die Apotheken zurückkommen. Es ist ein relativ großer bürokratischer Aufwand, diese Dinge
kostengünstig für die Patientinnen und Patienten durchzuführen.
Wir dürfen uns nicht vorstellen, dass die Innsbrucker Soziale
Dienste gemeinnützige GesmbH (ISD) oder auch die Wohn- und Pflegeheime im allgemeinen besonders große Umsatzträger im Sinne von Impfstoffen sein können. Das heißt, wenn man insgesamt über den gesamten
Innsbrucker Raum mit 200 bis 300 Impfstoffen rechnet, dann ist dabei
schon alles miteinbezogen. Bei 200 bis 300 Impfdosen ist der Rabatt, der
zu erzielen ist, relativ gering.
Die Intention des Antrages verstehe ich sehr gut. Ich bin auch
der Meinung, dass insbesondere bei dem geringen Taschengeld für die älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger etwas getan werden muss. Ich bin gerne
bereit, dass man sich beim entsprechenden Einkauf überlegt, welcher
Richtpreis für diesen Impfstoff zu erzielen wäre. Allerdings muss ich auch
dazu sagen, dass ich dieses Jahr zum Beispiel schon von vornherein in
meinem Bereich einen entsprechenden Rabatt gewährt habe. Die Impfstoffe
werden in der Aktionszeit auch schon von vornherein zu einem Aktionspreis angeboten. Daher ist die Marge relativ knapp. Wir sprechen so zirka
von € 1,-- bis € 2,--, aber das ist auch schon ein Geld für die Damen und
Herren, die den Impfstoff bekommen
Zudem muss ich sagen, dass dieser Antrag so klingt, als ob
jeder Bewohner eines Wohn- und Pflegeheimes diesen Impfstoff will. Leider wollen nur ganz wenige ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger diesen
Impfstoff, weil er aus mir unerklärlichen Gründen oder damals in den sechziger und siebziger Jahren durch relativ viele Zwischenfälle in Verruf gekommen ist. Grippeimpfungen sind vielleicht - wie ich das schon ausgeführt habe - bei maximal 10 % bis 20 % der Bewohnerinnen und Bewohner
von Wohn- und Pflegeheimen sozusagen erwünscht. Die anderen Bewohnerinnen und Bewohner der Wohn- und Pflegeheime wollen das gar nicht.
Der behandelnde Arzt verabreicht den Impfstoff, wenn er sowieso schon
GR-Sitzung 27.3.2003