Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2003

/ Ausgabe: 03-Maerz.pdf

- S.19

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- 389 -

und Hofsanierung, zweiter Bauabschnitt, einen nicht rückzahlbaren Baukostenzuschuss in der Höhe von € 36.050,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages erfolgt im Wege der Mag.Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.

12.

II 1955/2002/STV
Parkraumbewirtschaftung, Erweiterung der gebührenpflichtigen Kurzparkzone in Hötting
----------------------------------------------------------------Bgm. Zach referiert den Antrag des Stadtsenates vom
19.3.2003:
Vorschlag 2 ("große Variante"):
Der Stadtsenat spricht sich für die Erweiterung der gebührenpflichtigen
Kurzparkzone in Hötting im Gebiet laut Plan 1 aus und beantragt beim
Gemeinderat die Erlassung der beiliegenden Verordnungen A bis C.
StR Dr. Pokorny-Reitter regt an, dass das Amt prüfen möge, ob die Ausdehnung der bewirtschafteten Zone im Bereich der Steinbruchstraße um die
beiden Liegenschaften östlich und westlich der Steinbruchstraße, die im
Plan 1 der Vorlage noch ausgenommen sind, sinnvoll wäre.
StR Mag. Schwarzl fragt an, ob es möglich wäre, seitens des Amtes einen
Bericht über die Einnahmen- und Ausgabensituation der einzelnen Kurzparkzonen, nach Zonen gegliedert, einschließlich der Frage der Amortisation von Investitionen vorzulegen. Gleichzeitig möge der Stand des Ermittlungsverfahrens betreffend die Erweiterung der gebührenpflichtigen Kurzparkzone "Hötting-West" mitgeteilt werden.
StR Dr. Gschnitzer stellt ergänzend fest, dass hinsichtlich der beschlussgegenständlichen Erweiterung der gebührenpflichtigen Kurzparkzone in Hötting die Information der Bevölkerung rechtzeitig und umfassend erfolgen
wird.
Dieses Vorhaben wurde auf Grund dringender Bürgerinitiativen und Anfragen hinsichtlich Ausdehnung der Zone 10 sowie Ausdehnung auf die
weitere Zone 21 durchgeführt. Es ist ganz klar, dass in weiterer Folge die

GR-Sitzung 27.3.2003