Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 03-Protokoll-30-04-2020_fertig.pdf
- S.101
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Weiterführende Erklärung
Die Magistratsabteilung IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung, erstellt jährlich
einen Beteiligungsbericht. Darin werden neben den rechtlichen Hauptmerkmalen, der Bilanz
und Gewinn-und Verlustrechnung auch wichtige Kennzahlen sowie die vielfältigen Tätigkeiten
der stä dtischen Beteiligungsgesellschaften dokumentiert. Dem Beteiligungsbericht 2019
liegen dabei die Daten des Geschäftsjahres 2018 zugrunde .
Aufgrund des neu eingefügten § 39a des Innsbrucker Stadtrechts waren heuer erstmals nicht
nur unmittelbare Beteiligungen in den Bericht aufzunehmen, sondern auch mittelbare
Beteiligungen, die unter beherrschendem Einfluss der Stadt stehen. Konkret handelt es sich
dabei um die Innbus GmbH , die Patscherkofelbahn Betriebs GmbH sowie die
Tochterunternehmen der IKB AG mit einem Anteil von mehr als 50%.
Die IKB AG hat dazu mitgeteilt, dass die neue Bestimmung des Stadtrechtes für sie nicht
unmittelbar bindend sei. Das Auskunftsrecht der Stadt Innsbruck sei durch § 118 AktG
(„ Auskunftsrecht der Aktionäre “ ) abschließend geregelt . Bei den angefragten Informationen
( Jahresabschlüsse und Lageberichte) handle es sich um vertrauliche Unternehmensinterna.
Aus einer Offenlegung dieser Informationen k ö nnte ein Wettbewerbsnachteil entstehen.
Zudem werde die Stadt Innsbruck über die wirtschaftliche Lage der Beteiligungsunternehmen
der IKB AG bereits ausreichend im Rahmen der Berichterstattung des Vorstandes zum
( Konzern)Jahresbericht und ( Konzern)Lagebericht unterrichtet.
Die MA IV wird sowohl diese Rechtsansicht der IKB AG, als auch sämtliche Möglichkeiten, die
der Stadt Innsbruck zur Erf üllung ihrer gesetzlichen Verpflichtung offenstehen, rechtlich
pr üfen.
Der Beteiligungsbericht 2019 ist, wie auch schon die Beteiligungsberichte der letzten Jahre,
im Internet auf der Seite der Stadt Innsbruck unter dem im Beschlusstext angef ührten
„ Pfad“ abrufbar . Von einem Druck des Berichts wird im Sinne der Umwelt und der Sparsamkeit
wieder abgesehen.
Beschluss des Stadtsenates vom 08.04.2020:
Der Amtsantrag wird dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt.
(Schapfl eigenhändig)
Beschluss des Gemeinderates vom 30.04.2020:
Der Antrag des Stadtsenates wird angenommen.
(Walterskirchen eigenhändig)
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