Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 03-Protokoll-30-04-2020_fertig.pdf

- S.11

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- 165 -

Ich frage Sie nun, warum Sie gestern über
die Pressestelle der Stadt Innsbruck den
Medien mitgeteilt haben, dass dieser Punkt
der Tagesordnung nicht öffentlich behandelt
wird. Das können Sie ja gar nicht entscheiden!
Bgm. Willi: GR Depaoli, manchmal ist eine
gewisse Gelassenheit von Vorteil.
Es wurde von der Innsbrucker Immobilien
GmbH & Co KG (IIG) die Bitte und Empfehlung ausgesprochen, dass aus Gründen der
Prozessführung gegenüber der Habeler &
Kirchweger Architekten ZT GmbH dieser
Punkt der Tagesordnung in der Sitzung vertraulich abgewickelt wird.

es Sinn machen würde, diesen Punkt vertraulich zu behandeln. Daher habe ich mir
erlaubt, dieses Spiegelbild der Meinungen
im Stadtsenat wiederzugeben.
Es ist aber klar, dass letztlich die vertrauliche Behandlung vom Gemeinderat beschlossen werden muss. Das ist nun passiert und das Stimmungsbild von gestern
hat sich durch das Stimmverhalten des Gemeinderates bestätigt.
4.

Allgemeines zur Abwicklung der
Sitzung, schriftliche Abstimmungen

Nach § 25 IStR kann der Gemeinderat in
Ausnahmefällen den Ausschluss der Öffentlichkeit beschließen. Das heißt in diesem
Fall das Abschalten des Livestreams mit
Verbleib der im Saal erforderlichen TechnikerInnen für die Aufnahme und die der Gemeinderatssitzung beigezogenen Personen.

Bgm. Willi: In der Sitzung der Klubobleute gemeinsam mit den VertreterInnen aller
nicht im Stadtsenat vertretenen Fraktionen vom 29.04.2020 wurde im Sinne der Sicherheit und zur Beschleunigung der Sitzung folgende Vereinbarung getroffen:

Ich beantrage also, mit nachstehend angeführtem Punkt in der vorgeschlagenen Form
zu verfahren:

-

Es erfolgt für mehrere Tagesordnungspunkte eine schriftliche Abstimmung.
Ein der Vereinbarung entsprechendes
Formular wurde allen Mitgliedern des
Gemeinderates bereits gestern
(29.04.2020) übermittelt. Alle nicht von
der Liste umfassten Punkte werden wie
gewohnt in der Sitzung gemäß der Geschäftsordnung abgehandelt.

-

Neben der Stimmabgabe besteht für
MandatarInnen die Möglichkeit, eine
Protokollerklärung zu übermitteln. Dies
hat längstens bis Sitzungsende zu erfolgen.

-

Die Kontrolle und Auszählung obliegt
der Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat, die Fraktionen sind
eingeladen, bei der Auszählung mitzuhelfen. Die im Stadtsenat vertretenen
Fraktionen haben dies bereits zugesagt.

-

Die Ergebnisse der schriftlichen Abstimmungen werden bei den betreffenden Punkten ohne weitere Diskussion
vom Vorsitzenden verlesen und somit
öffentlich gemacht.

Beschluss (einstimmig):

Zu Punkt 5., Anträge des Stadtsenates:
l)

Neubau Management Center Innsbruck
(MCI), Vergleichsabschluss Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG (IIG)
und Habeler & Kirchweger Architekten
ZT GmbH

Mehrheitsbeschluss (gegen SPÖ, GERECHT und ALI, 6 Stimmen):
Für vorstehend angeführten Punkt wird das
Abschalten des Livestreams (mit Verbleib
der im Saal erforderlichen TechnikerInnen
für Aufnahme und den der Gemeinderatssitzung beigezogenen Personen) beschlossen.
GR Depaoli: Zur Geschäftsordnung: Wir
haben jetzt der Geschäftsordnung konform
abgestimmt. Sie haben aber trotzdem noch
nicht meine Frage beantwortet, warum Sie
bereits gestern Kraft Ihres Amtes die Medien darüber informiert haben, dass dieser
Punkt praktisch vertraulich behandelt wird?
Bgm. Willi: GR Depaoli, wir hatten gestern
eine Sitzung des Stadtsenates, in der bei
der überwiegenden Mehrheit der vertretenen Fraktionen die Meinung herrschte, dass

GR-Sitzung 30.04.2020