Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 03-Protokoll-30-04-2020_fertig.pdf

- S.234

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Personendaten, künstlerische Ausbildung, Auflistung der künstlerischen Tä tigkeiten
in Innsbruck, Adresse der Homepage .
Sind Ihnen Lesungen auf Grund des Betretungsverbotes abgesagt worden - wenn ja
welche ?
Mit Übermittlung der Einreichunterlagen stimmt der /die Bewerber/in den
Ausschreibungsbedingungen, der Weitergabe der Daten aus dem Kurzlebenslauf an die
Jurymitglieder und im Falle der Zuerkennung eines Stipendiums der Ver öffentlichung dieser
Daten ausdrücklich zu.
Das Kulturamt beh ält sich vor, bei Bedarf weitere Unterlagen anzufordern.

4. Auswahlverfahren

Die Entscheidung über die Vergabe des Arbeitsstipendiums erfolgt durch eine unabh ängige
Fachjury, welche vom Kulturamt der Stadt Innsbruck ausgewählt wird. In einer
nichtöffentlichen Jurysitzung nach dem Begutachtungszeitraum nach Fristende werden die
Stipendienempfängerinnen/ Stipendienempfänger ausgewählt. Alle Einreichenden werden
nach der Jurysitzung verst ändigt.

Erschlichene Stipendien müssen inklusive Zinsen (4 % p.a. ab Auszahlung) und Kosten
zurückbezahlt werden

5. Übergabe und Nutzungsrechte
Das Stipendium wird überwiesen. Auszahlungen können erst nach Beschlussfassung
erfolgen. Stipendien werden ausschließlich nach Ma ß gabe der hierfür zur Verfügung
stehenden budget ären Mittel zuerkannt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung
eines Arbeitsstipendiums. Die Stipendiatinnen/Stipendiaten erteilen ihre ausdr ückliche
Zustimmung, dass ihre freiwillig bekanntgegebenen Daten im amtlichen Mitteilungsblatt der
Landeshauptstadt Innsbruck - „Innsbruck informiert" zur Ver öffentlichung kommen können.

Die Stadt Innsbruck ist berechtigt, das Stipendium einseitig mit sofortiger Wirksamkeit für
aufgelöst zu erklä ren und zur ückzufordern, insbesondere wenn
a)

das Stipendium nicht widmungsgemäß verwendet wurde;

der Bezug des Stipendiums vorsätzlich oder grob fahrlä ssig durch unwahre Angaben
oder Verschweigen maßgebender Tatsachen erschlichen wurde;

b)

von der Europ äischen Kommission die Aussetzung oder R ückforderung des
c)
Stipendiums gefordert wird oder eine R ückzahlungsverpflichtung durch eine gerichtliche
Entscheidung festgestellt wurde.

h)
über das Vermögen der Stipendiatin/ des Stipendiaten ein Insolvenzverfahren
er öffnet oder ein Insolvenzantrag mangels Verm ögens abgewiesen wird.