Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 03-Protokoll-30-04-2020_fertig.pdf
- S.253
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Beteiligte Personen und Rechtsträger, die in diesem Bericht namentlich
genannt wurden, sind in öffentlichen Verzeichnissen (z.B. Firmenbuch,
Grundbuch, etc.) oder anderen allgemein zugänglichen Dokumenten
(z.B. Sitzungsprotokolle der öffentlichen Sitzungen des städtischen Gemeinderates) ersichtlich.
Anhörungsverfahren
Das in § 53 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Magistrates der Landeshauptstadt Innsbruck (MGO) festgelegte Anhörungsverfahren ist durchgeführt worden.
2 Aufbauorganisation
Aufbauorganisation
Entsprechend den Bestimmungen des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck setzt der Bürgermeister die Zahl der Abteilungen und
die Aufteilung der Geschäfte auf diese in einer Geschäftseinteilung fest.
In diesem Zusammenhang wurde mit Verfügung des (seinerzeitigen)
Bürgermeisters vom 08.04.1999 eine Geschäftseinteilung
(MGO – Besonderer Teil) für den Magistrat der Stadt Innsbruck getroffen, welche in der Vergangenheit mehrfach, zuletzt am 31.01.2019 (mit
Wirkung vom 01.02.2019) modifiziert worden ist.
Zur Aufrechterhaltung der Effizienz der städtischen Verwaltung und aufgrund organisatorischer Erfordernisse stellte sich die Aufbauorganisation in Bezug auf das Amt für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration zum Prüfungszeitpunkt wie folgt dar:
Referat
Städtebau und
Planungsverfahren
Referat
Raumplanung und
Städtentwic Wfung
Amt für
Stadtplanung Stadt
antwicklung und Integration
Referat
Projekte Gestattung und
Ortsbildschutz
Amt für
Verkehrsplanung, Umwelt
Referat
Bauberatung und Gutachten
Amt für
Bau . Wasser , Gewerbe
und Straßenrecht
Referat
Strategie und Integration
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-
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Amt für
Bau und Feuerpolizei
Amt für
Berufsfeuerwehr
Amt für
Tiefbeu
Amt für
Straßenbetrieb
Amt für
Grünanlagen
Amt für
Land und Forstwirtschaft
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Zl. KA-05830/2019
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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