Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 03-Protokoll-30-04-2020_fertig.pdf
- S.272
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Zur Reduzierung und Zurückdrängung von invasiven Neophyten hat
das städtische Referat Land- und Forstwirtschaft der MA III – Planung,
Baurecht und technische Infrastrukturverwaltung im Zeitraum von April
bis Oktober 2018 die Arbeitsleistung von ca. 20 Asylwerbern und sechs
Ehrenamtlichen in Anspruch genommen. Der in obiger Tabelle ausgewiesene monetäre Zuschuss der Stadt Innsbruck in Höhe von € 928,35
diente zur (teilweisen) Bedeckung der Ausgaben (Bücher, Buskarten für
Ehrenamtliche, Schreibmaterial, Verpflegung, Vortrag u.a.m.) im Zusammenhang mit einem Ausbildungs- bzw. Fortbildungskurs sowie einer Führung im Botanischen Garten in Innsbruck. Die Genehmigung
der beiden Sondersubventionen ist durch die amtsführende Stadträtin
bzw. hierfür Ressortverantwortliche am 12.11.2018 erfolgt. Da es sich
auch bei diesem Subventionsempfänger um eine physische Person
handelt, verwies die Kontrollabteilung auf ihre in diesem Bericht bereits
wiedergegebene Anregung, diesbezügliche Subventionen unter der
Postengruppe 768 – Sonstige laufende Transferzahlungen an private
Haushalte zu verbuchen. Auch im Konnex damit versicherte das Amt
für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, der Empfehlung der
Kontrollabteilung zu entsprechen.
Überdies hielt die Kontrollabteilung fest, dass die auf der Voranschlagsstelle 1/429000-757220 – Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen,
Transfers a. priv. Organ. o. Erwerbszweck im Jahr 2018 genehmigten
Jahres- und Sondersubventionen unter der Kategorie Gebundene Ausgaben (GA) verbucht worden sind. Gemäß den Ausführungsbestimmungen für den Voranschlag 2018 und 2019 sind die in Rede stehenden Ausgabenansätze jedoch unter der Kategorie Subventionen (SU)
und Sondersubvention (SO) zu verrechnen. Im Hinblick auf das Budget
2020 wurde dem Referat Strategie und Integra-tion daher empfohlen,
sich in dieser Angelegenheit mit dem Referat Budgetabwicklung der
MA III – Planung, Baurecht und technische Infrastrukturverwaltung und
in weiterer Folge mit dem Referat Budget-abwicklung und Finanzcontrolling der MA IV – Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung
Kontakt aufzunehmen und um eine Bereinigung bemüht zu sein.
Im Rahmen seiner Stellungnahme hat das in Rede stehende Referat
darüber Auskunft gegeben, dass der Bereich Transfers a. priv. Organ.
o. Erwerbszweck von GA (Gebundene Ausgaben) auf SU (Subventionen) für das Jahr 2020 eine Änderung erfahren habe. Den Bereich SO
(Sondersubventionen) gesondert zu gliedern werde noch mit dem Referat Budgetabwicklung und Finanzcontrolling besprochen.
Integration und
Migration
Deutschkurse
Ferner hat das Amt für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration
bezüglich der Förderung des Besuches von Deutschkursen im Jahr
2018 Ausgaben in Höhe von € 48.855,28 verbucht.
Empfehlung
Die Kosten der Sprachkurse wurden ab dem Jahr 2014 zu je 45 % (maximal € 3,00 pro Kurseinheit) von der Stadt Innsbruck und vom Land
Tirol übernommen, womit dem in Innsbruck ansässigen Migranten (Antragsteller) nur mehr ein Selbstbehalt in Höhe von 10 % pro Sprachkurs
verblieb. Die Ansuchen um Anerkennung einer Beihilfe sind vom Bereich Integration der Abteilung Gesellschaft und Arbeit des Landes Tirol
bearbeitet worden. Die Anträge wurden auf ihre Ordnungsmäßigkeit hin
geprüft und zur Auszahlung des städtischen Anteiles an das Amt für
Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration übermittelt.
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Zl. KA-05830/2019
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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