Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 03-Protokoll-30-04-2020_fertig.pdf
- S.288
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Dem Sachverständigenbeirat kommt im Wesentlichen Gutachterfunktion bei allen Bauvorhaben in Schutzzonen zu, und zwar gleichermaßen
in Bezug auf charakteristische Gebäude und andere Gebäude. Der Wirkungsbereich des SVB beschränkt sich nicht nur auf Schutzzonen und
Erhaltungszonen, sondern erstreckt sich auch auf charakteristische Gebäude außerhalb von Schutzzonen.
Sachverständigenbeirat
Innsbruck
Dem Sachverständigenbeirat Innsbruck gehören nachfolgende Personen an:
zwei Vertreter der Stadtgemeinde Innsbruck,
ein Bediensteter des Amtes der Landesregierung aus dem Bereich des höheren Dienstes sowie
vier weitere Mitglieder.
Die betreffenden Mitglieder des SVB werden von der Tiroler Landesregierung auf die Dauer von fünf Jahren bestellt. Die Stadtgemeinde Innsbruck hat allerdings für ihre beiden Mitglieder ein Vorschlagsrecht.
Der gegenwärtige Sachverständigenbeirat umfasst zum einen zwei
städtische Bedienstete des Amtes für Stadtplanung, Stadtentwicklung
und Integration (den Leiter und einen Sachbearbeiter des Referates
Projekte, Gestaltung und Ortsbildschutz) und zum anderen zwei bereits
für den SVB tätige freiberufliche Architekten als Vertreter der Stadtgemeinde Innsbruck. Die Funktionsperiode des derzeitigen SVB dauert
vom 15.04.2019 und endet am 14.09.2024.
Die Tiroler Landesregierung hat in ihrer Sitzung vom 09.04.2019 vorstehende Personen entsprechend dem diesbezüglichen Vorschlag des
Amtes für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, gestützt auf
den Beschluss des StS vom 06.02.2019, als Mitglied bzw. als dessen
Stellvertreter im Sachverständigenbeirat für die Belange der Stadtgemeinde Innsbruck bestellt.
Sitzungen des SVB
Im Prüfungszeitraum fanden insgesamt 46 Sitzungen des Sachverständigenbeirates Innsbruck statt, davon 20 im Jahr 2018 und 26 im vorangegangenen Jahr 2017. Für das Jahr 2019 wurden von Seiten der Geschäftsstelle 20 Sitzungen akkordiert.
Eine Einschau in die protokollierten Niederschriften des SVB (Innsbruck) durch die Kontrollabteilung zeigte, dass in den Jahren 2017 und
2018 mehrmals die im SOG festgelegte Anzahl von (maximal) zwei Vertretern der Stadtgemeinde Innsbruck als stimmberechtige Personen an
den einzelnen (monatlichen) Terminen des SVB überschritten wurde.
So nahmen teilweise die bestellten Mitglieder und deren (Ersatz-)Stellvertreter (sowohl die extern nominierten Vertreter der Stadtgemeinde
Innsbruck als auch die ernannten städtischen Bediensteten) an den jeweiligen Sitzungen zur gleichen Zeit teil. Im Zuge der Recherchen stellte
die Kontrollabteilung zudem fest, dass im Jahr 2017 bei einer Sitzung
des Sachverständigenbeirats nur ein Vertreter der Stadtgemeinde Innsbruck als bestelltes Mitglied anwesend war.
Die Kontrollabteilung verwies in diesem Kontext formalrechtlich auf die
betreffenden Bestimmungen des Stadt- und Ortsbildschutzes sowie auf
die von der Tiroler Landesregierung verordnete Geschäftsordnung.
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Zl. KA-05830/2019
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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