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Jahr: 2020

/ Ausgabe: 03-Protokoll-30-04-2020_fertig.pdf

- S.290

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Die in Rede stehenden städtischen Bediensteten rechneten allerdings
ihre Ansprüche aus ihrer Beiratstätigkeit mit dem städtischen Amt für
Personalwesen ordnungsgemäß ab. Wie aus dem diesbezüglich übermittelten Schriftverkehr hervorgeht, hat bei den erkannten Doppelteilnahmen an den SVB Sitzungen ausnahmslos das von der Tiroler Landesregierung bestellte Mitglied des SVB die hierfür zustehende pauschale Vergütung in Höhe von € 30,00 für seine Sitzungsteilnahme über
die städtische Lohnverrechnung ausbezahlt bekommen. Folglich erhielten die Mitarbeiter des Amtes für Stadtplanung, Stadtentwicklung und
Integration für deren Mitwirkung in den Sachverständigenbeiratssitzungen eine gemäß dem SOG festgeschriebene finanzielle Abgeltung von
gesamt € 1.350,00 für die beiden Prüfungsjahre.
Aufgrund der aufgezeigten Beanstandung empfahl die Kontrollabteilung, in Zukunft der Prüfung der Fakturen der bestellten (externen) Mitglieder des SVB im Sinne des haushaltsrechtlichen Prinzips der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit sowie unter Beachtung der Bestimmungen des SOG und der Verordnung über die Geschäftsordnung des
Sachverständigenbeirates mehr Aufmerksamkeit zu widmen.
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens teilte das Amt für Stadtplanung,
Stadtentwicklung und Integration diesbezüglich mit, dass auch hinkünftig beide externen Gemeindevertreter anwesend sein und auch gerechtfertigter Weise entschädigt werden. Zudem werde jedenfalls auch
künftig entsprechend der Anregung der Kontrollabteilung bei der Prüfung dieser Rechnungen auf die Prinzipien der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit größtmöglichen Wert gelegt.
Entgelte für die
Ausarbeitung von
Vorschlägen für
Gutachten und
Stellungnahmen sowie
für Mitwirkung an
Workshops

Im Rahmen der Prüfung der betreffenden Jahresabrechnungen der (externen) Mitglieder des SVB stellte die Kontrollabteilung dazu fest, dass
zusätzlich zu den finanziellen Ansprüchen für die Teilnahmen an den
Beiratssitzungen auch für die Ausarbeitung von Vorschlägen für Gutachten und Stellungnahmen sowie für Mitwirkungen an Workshops
diesbezügliche Entgelte für die Prüfungsjahre abgerechnet wurden.

Empfehlungen

In den beiden Prüfungsjahren wurden von den besagten bestellten Vertretern der Stadtgemeinde Innsbruck im SVB, einerseits vom Mitglied
und andererseits von dessen Stellvertreter, insgesamt 29 (2018) bzw.
11 (2017) Gutachten für die Stadtgemeinde Innsbruck nach Maßgabe
der vorliegenden Unterlagen vorgeschrieben.
Im Jahr 2018 hat das zuständige Amt für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration für Aufwendungen in Verbindung mit derartigen
(Jahres-) Honorarnoten einen Betrag von € 3.019,00 und im vorangegangenen Rechnungsjahr 2017 eine Summe in Höhe von € 1.247,00
über die Haushaltstelle 1/363000-728200 ausbezahlt.

Weitere Recherchen der Kontrollabteilung zeigten, dass ein als Ersatzmitglied des SVB ernannter freiberuflicher Architekt, der seine Tätigkeit
mit März 2018 auf eigenen Wunsch beendete, ungeachtet dessen im
Jahr 2018 noch zwei Gutachten, datiert mit 12.11.2018 und 21.12.2018,
dem Amt für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration verrechnete.

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Zl. KA-05830/2019

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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