Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 03-Protokoll-30-04-2020_fertig.pdf

- S.296

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 03-Protokoll-30-04-2020_fertig.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2020
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Die zuständige Fachdienststelle wendete über die Haushaltsstelle
1/031010-728200 für das Rechnungsjahr 2017 hierfür einen Betrag von
€ 24.554,28 bzw. für das Vergleichsjahr 2018 eine Summe von
€ 10.694,31 für pauschale Vergütungsentgelte der einzelnen Mitglieder
des Innsbrucker Gestaltungsbeirates auf.
Die betreffenden Ausgaben für die Mitwirkung an den Workshops des
IGB betrugen im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen des Innsbrucker Gestaltungsbeirates (2017: € 104.962,62 und 2018: € 89.767,25)
somit rd. 23,39 % (2017) bzw. ca. 11,91 % (2018).
Finanzielle Abgeltung
für die Teilnahme an
Workshops
Empfehlung

Bei einer auf Stichproben basierenden Durchsicht der von den teilnehmenden Mitgliedern bzw. Ersatzmitglieder des Innsbrucker Gestaltungsbeirates gestellten Honorarnoten stellte die Kontrollabteilung geringfügige Divergenzen hinsichtlich der Abrechnungsmodalitäten fest.
So hat in einem Fall ein Beiratsmitglied seine finanziellen Ansprüche
aus der Teilnahme am Workshop gemäß den einzelvertraglich normierten Vergütungspauschalen abgerechnet. Der zweite Workshop-Mitwirkende hat seine diesbezügliche Teilnahme als gutachterliche Tätigkeit
qualifiziert und dementsprechend – Fahrzeit mit einem Stundensatz von
brutto € 96,00 und die technische Beratungsleistung mit einem Richtsatz von brutto € 144,00 pro Stunde – verrechnet.
In einem weiteren überprüften Beispiel erkannte die Kontrollabteilung,
dass ein Mitglied des IGB für seine Beteiligung am Workshop anstatt
einer Reisekostenpauschale – wie die übrigen Teilnehmer – die tatsächlich angefallenen Flugkosten in Rechnung stellte.
In Abstimmung mit dem derzeit geltenden Statut des IGB und mit den
Mitgliedern und Ersatzmitgliedern gesondert abgeschlossenen Honorarvereinbarungen hinsichtlich Modalität und Abwicklung der entgeltlichen Vergütungen stellte die Kontrollabteilung fest, dass eine allfällige
Teilnahme an einem „Workshop“ nicht zum (vereinbarten) Kernaufgabenbereich des Innsbrucker Gestaltungsbeirates zählt.
Nach Einschätzung der Kontrollabteilung kann diese Tätigkeit weder als
Unterstützung der stadtplanerischen Amtssachverständigen im Rahmen eines Bauverfahrens noch als weitere Zuständigkeit im Sinne von
Projektbezogene Änderungen von Bebauungs- und/oder Flächenwidmungsplänen, Städtische Projekte, Wettbewerbe sowie als besondere
Fragestellungen subsumiert werden.
Überdies fanden sich auch keine diesbezüglichen Regelungen im Hinblick auf eine finanzielle Abgeltung eines etwaigen Aufwandes der Mitwirkenden aus der Teilnahme an diesen (IGB-)Workshops.
Die Kontrollabteilung empfahl in diesem Kontext eine Evaluierung der
im Statut festgeschriebenen Zuständigkeiten (Aufgabenbereiche) des
Innsbrucker Gestaltungsbeirates bzw. der einzelnen Mitglieder sowie
eine dementsprechende Überarbeitung der entgeltlichen (pauschalen)
Vergütungsbestandteile der Mitglieder des IGB.

…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-05830/2019

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

45