Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 03-Protokoll-30-04-2020_fertig.pdf
- S.312
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10.3.4 Aufbau des „ÖROKO 2.0“
Bestandteile des
ÖROKO
Das ÖROKO 2.0 setzt sich aus den Bestandteilen
Verordnungstext,
Verordnungsplan,
Basisinformationsbericht,
Erläuterungsbericht,
Umweltbericht und
naturkundlicher Fachbeitrag zusammen.
Verordnung
Die Verordnung des ÖROKO 2.0 beseht aus dem Verordnungstext inkl.
Anhang (Maßnahmenkatalog) sowie mehreren Plänen samt Planzeichenerklärungen.
Verordnungstext
Der Verordnungstext samt Anhang bildet gemeinsam mit dem Verordnungsplan den Kern des ÖROKO 2.0. Er enthält u.a. die Leitziele für
die funktionelle und räumliche Entwicklung der Stadt Innsbruck. Des
Weiteren finden sich im Verordnungstext Grundsätze, Ziele und Festlegungen der Stadtentwicklung zu diversen Themen. Zur Sicherung und
Entwicklung eines zusammenhängenden Bestandes an Grün- und Freiflächen sowie der Freilandfunktionen und zur Sicherung eines funktionstüchtigen Bestandes an öffentlichen Grün-, Frei- und Sportflächen
im Siedlungsgebiet wurden Freihalte- und Vorsorgeflächen festgelegt.
Bestandsflächen für öffentliche Grünanlagen und Kinderspielplätze, für
Kleingartenanlagen, für Campingplätze und Friedhöfe sowie für Freizeitanlagen, Sportanlagen und Freibäder wurden ebenso ausgewiesen
wie unbebaute Flächen im Bereich baulicher Entwicklungsgebiete, welche zu erhalten sind. Ebenso wurden Festlegungen zur Sicherung des
künftig notwendigen Ausbaues der Verkehrsinfrastruktur und diverse
weitere Festlegungen getroffen.
Räumlich-funktionale
Siedlungsentwicklung
Zur Sicherung einer geordneten räumlich-funktionalen Siedlungsentwicklung wurden folgende Kategorien vorwiegender Nutzung festgelegt:
W – Wohnen
K – Kerngebiete mit Wohnen
L – Landwirtschaftlich geprägte Ortskerne
M – Gewerbliche Mischgebiete
G – Gewerbe- und Industriegebiete („Wirtschaftsgebiete“)
S – Sondernutzungen
Der Verordnungsplan sieht weiters die Kategorie „vorwiegende Nutzung für T – Tourismus“ vor.
BE-Gebiete
Als besondere städtebauliche Verdichtungs-, Umstrukturierungs- und
Erweiterungsgebiete, sog. BE-Gebiete, gelten u.a.
größere unbebaute Baulandreserven,
städtebaulich ungenutzte bzw. nicht standortgemäß genutzte
Flächen,
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Zl. KA-05830/2019
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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