Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 03-Protokoll-30-04-2020_fertig.pdf
- S.318
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
gruppensitzungen waren ergänzende Beauftragungen von Zusatzleistungen, überwiegend in Form zusätzlicher Leistungsstunden erforderlich.
Die Kontrollabteilung konnte feststellen, dass die kombinierten Auftragssummen knapp unterschritten bzw. exakt erreicht wurden. Dies
war dem Umstand geschuldet, dass die entsprechenden Hauptbeauftragungen spätestens zum Abschluss der Arbeitsgruppentätigkeiten
durch entsprechende Auftragserweiterungen an den tatsächlichen Arbeitsaufwand angepasst wurden.
Dokumentationen zu den geführten Verhandlungsverfahren, zusätzliche Vergabevermerke, die unterzeichneten Auftragsschreiben sowie
sämtliche Abrechnungen samt Stundenauflistungen lagen der Kontrollabteilung vor. Beanstandungen waren im Zuge der geführten Prüfung von der Kontrollabteilung nicht zu treffen.
10.4 Projektbeispiel „Blasius-Hueber-Straße 4“
Ehemaliges
Bundesforstamt
Im Folgenden skizzierte die Kontrollabteilung anhand eines ausgewählten, konkreten Beispiels, wie sich die Entwicklung eines Bauvorhabens
hinsichtlich der städtebaulichen und raumordnungsrechtlichen Anforderungen darstellen kann.
Beim ausgewählten Projekt handelt es sich um das in den Jahren
1939/40 erbaute, ehemalige Bundesforstamt (vormals Regierungsforstamt) der Österreichischen Bundesforste AG (ÖBf AG).
Baurechtsvergabe
Die ÖBf AG trat im Jahr 2015 an potentielle Interessenten mit dem Angebot einer Baurechtseinräumung bzw. -vergabe an der gegenständlichen Liegenschaft heran. Dieses Angebot wurde u.a. auch der Stadt
Innsbruck bzw. der IIG KG unterbreitet, jedoch konnte dem Angebot
aus wirtschaftlichen Gründen nicht nachgekommen werden. Die
ÖBf AG vergab das Baurecht an ein privatwirtschaftliches Immobilienunternehmen.
Antrag um
Baubewilligung
Mit Antrag vom 17.02.2016 hatte die Baurechtsnehmerin (erstmals) um
Erteilung einer Abbruchs- und Baubewilligung angesucht. Einige Monate später folgte eine Abbruchanzeige für das bestehende Gebäude.
Anstelle des Bestandsgebäudes sollte im Rahmen des Bebauungsplanes ein 7-geschossiges Wohngebäude mit Stöcklgebäude errichtet
werden.
Behandlung im IGB
Im Vorfeld des Baubewilligungsansuchens und der Abbruchanzeige befasste sich der Innsbrucker Gestaltungsbeirat (IGB) mit dem Vorentwurf
zum geplanten Neubau und kam u.a. zum Ergebnis, dass das bestehende Gebäude einen hohen städtebaulichen Wert darstelle, auf Basis
der vorgelegten Unterlagen eine massive Beeinträchtigung des Ortes
und des Straßenbildes zu erwarten und aufgrund der besonderen städtebaulichen Situation eine eingehende Bearbeitung des Projektes erforderlich sei.
…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-05830/2019
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
67