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Jahr: 2020

/ Ausgabe: 03-Protokoll-30-04-2020_fertig.pdf

- S.320

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Ausschuss für
Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte

In Folge wurde das Projekt dem Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte präsentiert. Der Ausschuss sprach dem Projekt,
der Änderung des Flächenwidmungsplanes und Bebauungsplanes zur
Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen sowie der Absicherung
des öffentlichen Interesses in Form eines Dienstbarkeitsvertrages bzw.
„Projektsicherungsvertrages“ die Wohlmeinung aus.

Projektsicherungsvertrag

Noch am selben Tag wurde seitens des Bauwerbers der Projekt-sicherungsvertrag unterzeichnet. Wenige Tage später erfolgte die Gegenzeichnung durch den Bürgermeister der Stadt Innsbruck sowie durch
zwei Mitglieder des Gemeinderates.
Der „Projektsicherungsvertrag“ in Form einer privatrechtlichen Vereinbarung, soll garantieren, dass kein anderes, als das gemeinsam von
Bauwerber und Behörde entwickelte Projekt realisiert wird. Durch die
gemeinsame Projektentwicklung wird gewährleistet, dass die seitens
Dienstbarkeitsbestellerin angesuchte Änderung des Bebauungsplanes
und ggf. der Flächenwidmung auch aus städtebaulicher und raumordnungsrechtlicher Sicht im öffentlichen Interesse ist. Die Sicherstellung
erfolgt hierbei durch die grundbücherliche Einräumung der Dienstbarkeit eines Bauverbotes. Des Weiteren verpflichtet sich der Dienstbarkeitsbesteller, das Amt für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration über sämtliche beabsichtigte Abweichungen und Abänderungen zu
den behördlichen Genehmigungen unverzüglich zu verständigen. Nach
Fertigstellung des Gebäudes ist ein Nachweis, dass alle wesentlichen
Bestandteile des Projektes vertragskonform ausgeführt wurden, zu erbringen. Bei Erfüllung der vereinbarten Pflichten des Dienstbarkeitsbestellers verpflichtet sich die Stadt Innsbruck im Gegenzug zur grundbücherlichen Löschung der Dienstbarkeit des Bauverbotes.
Nach Abschluss des Dienstbarkeitsvertrages haben der Bauwerber sowie die ÖBf AG ihre Beschwerde beim LVwG zurückgezogen.

Wiedereinreichung

Im November 2018 erfolgte die neuerliche Baueinreichung eines Umund Zubaus auf Basis der überarbeiteten Planung. Die Projektprüfung
auf Übereinstimmung mit den raumordnungsrechtlichen Festlegungen
fiel jedoch negativ aus, nachdem die Änderungen des Flächenwidmungs- und des Bebauungsplanes inkl. ergänzenden Bebauungsplanes nicht vollzogen war und das vorgelegte Projekt im Widerspruch zu
dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Bebauungsplan aus dem Jahr 2007
stand.
In Abstimmung mit der Baubehörde erfolgte daraufhin mit Jänner 2019
wiederum eine Projekteinreichung, welche sich jedoch auf den Umbau
des bestehenden Baukörpers in Form von Adaptierungsarbeiten sowie
den Abbruch bestehender, nicht vom SOG-Schutz umfasster Garagen
beschränkte. Nach Befassung des SVB wurde diesen Baumaßnahmen
im Mai 2019 die behördliche Genehmigung erteilt.

Beschlussfassung
Änderung Flächenwidmungsplan und
Bebauungsplan

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte sprach
sich im März 2019 dafür aus, eine Empfehlung an den Gemeinderat
abzugeben, die Auflage des Entwurfs des Flächenwidmungsplanes und
die Auflage des Entwurfs des Bebauungsplanes sowie des ergänzenden Bebauungsplanes zu beschließen. Der Gemeinderat folgte der
Empfehlung des Ausschusses.

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Zl. KA-05830/2019

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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