Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 03-Protokoll-30-04-2020_fertig.pdf

- S.323

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2 Vorgangsweise
2

Im Rahmen dieser Prüfung wurden die jeweiligen städtischen Dienststellen, Geschäftsführungen der betroffenen Unternehmungen (bzw. sonstigen Rechtsträger)
mit dem Ersuchen angeschrieben, der Kontrollabteilung über zwischenzeitig getroffene Veranlassungen auf direktem Wege innerhalb einer 2-wöchigen Frist zu berichten. Zudem wurde erbeten, diesbezügliche Umsetzungsmaßnahmen durch geeignete Nachweise zu belegen.
Für den Bereich des Stadtmagistrates wurden der Magistratsdirektor sowie die zuständigen Abteilungs- und Amtsleitungen vom Vorhaben der Kontrollabteilung abschriftlich in Kenntnis gesetzt.
Von den geprüften Unternehmen und sonstigen Rechtsträgern war – wie bereits
anlässlich der jeweiligen ursprünglichen Anhörungsverfahren – bekannt zu geben,
welche Berichtspassagen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse tangieren und daher allenfalls eine Behandlung in der vertraulichen Sitzung des Gemeinderates erforderlich machen würden. Die Kontrollabteilung erwähnt dazu, dass in diesem Zusammenhang keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse reklamiert worden sind,
die einer besonderen Berichtsbehandlung bedurft hätten.

3

Die Kontrollabteilung stellt dazu fest, dass mit der geschilderten Vorgangsweise
auch dem Gebot des § 53 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Magistrates der Landeshauptstadt Innsbruck (MGO) entsprochen wurde, den betroffenen Dienststellen,
Einrichtungen und Rechtsträgern Gelegenheit zur Abgabe sachlich begründeter Äußerungen zu geben und diese bei der Abfassung der Prüfberichte zu berücksichtigen.

4

Empfehlungen, die im Prüfungszeitraum 2019 die Nutzung von Skontoangeboten
sowie die periodengerechte budgetäre Abrechnung oder die künftige korrekte Verbuchung betrafen, wurden in dieser Einschau nicht weiterverfolgt. Auf diese Umstände wird von der Kontrollabteilung laufend im Rahmen der routinemäßigen Belegkontrollen besonderes Augenmerk gelegt.

5

Die Kontrollabteilung weist darauf hin, dass die in diesem Bericht gewählten personenbezogenen Bezeichnungen aus Gründen der Übersichtlichkeit und leichteren
Lesbarkeit grundsätzlich nur in einer Geschlechtsform formuliert werden und gleichermaßen für Frauen und Männer gelten.

6

Zudem erwähnt die Kontrollabteilung, dass allfällige Rundungsdifferenzen bei der
Darstellung von Berechnungen nicht ausgeglichen worden sind.

7

Beteiligte Personen und Rechtsträger, die in diesem Bericht namentlich genannt
werden, sind in öffentlichen Verzeichnissen (z.B. Firmenbuch, Grundbuch etc.) oder
anderen allgemein zugänglichen Dokumenten (bspw. Sitzungsprotokolle der öffentlichen Sitzungen des städtischen Gemeinderates) ersichtlich und somit für die Allgemeinheit einsehbar.

8

Die Empfehlungen in den Berichten der Kontrollabteilung sind – wie bei ähnlichen
Einrichtungen der öffentlichen Kontrolle (Rechnungshof, Landesrechnungshöfe) –
beratender Natur. In diesem Zusammenhang hat allerdings der Gemeinderat am
29.05.2002 anlässlich der Behandlung des Berichtes über die (erste) Follow up –
Einschau 2000/2001 den Grundsatzbeschluss befasst, „dass Empfehlungen der
Kontrollabteilung, die vom Gemeinderat im Rahmen der Behandlung der Berichte
zustimmend zur Kenntnis genommen werden, als Beschlüsse des Gemeinderates

Zl. KA-00426/2020

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

2