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Jahr: 2020

/ Ausgabe: 03-Protokoll-30-04-2020_fertig.pdf

- S.341

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Es stellte sich heraus, dass das Land Tirol bereits am 17.12.2010 die Stadt Innsbruck davon in Kenntnis setzte, die Förderungshöhe zu deckeln. Konkret wurde für
die im Jahr 2010 entstandenen (städtischen) Personalkosten ein Zuschuss von
maximal € 2.131.900,00 in Aussicht gestellt. Begründet wurde dies mit dem damaligen im Juni 2010 beschlossenen Budgetpfad der Tiroler Landesregierung (keine
Kostensteigerung bis zum Jahr 2014).
Die Auswertung der diesbezüglichen Zahlungseingänge im städtischen Haushalt
verdeutlichte den Budgetpfad des Landes Tirol. Die Eingänge der Jahre 2013 bis
2017 wiesen wiederum den Betrag von € 2.131.900,00 aus. In den Jahren 2011
(€ 2.130.708,52) und 2012 (€ 2.130.602,00) blieb der eingelangte Förderbetrag sogar geringfügig unter der Förderzusage.
Aus Sicht der Kontrollabteilung war die vom Land Tirol vollzogene Deckelung der
Mittelzuwendung in der schriftlichen Fördervereinbarung mit der Stadt Innsbruck
nicht vorgesehen.
Nachdem das Land Tirol die Förderzusage für die Personalkosten des Jahres 2017
nochmals reduzierte (€ 2.079.000,00) und somit unter der Deckelung der Vorjahre
(€ 2.131.900,00) blieb, fand am 20.02.2018 unter Federführung der Abteilungsleitung der MA V ein Gespräch mit dem zuständigen Vertreter des Landes (Vorstand
der Abteilung Landesmusikdirektion) statt. Im Ergebnis wurde für das Jahr 2017
wieder der vom Land einseitig festgelegte Deckelbetrag der Vorjahre
(€ 2.131.900,00) zugesagt.
Bei der Stadt Innsbruck deckte der gleichgebliebene Förderungsbeitrag des Landes
einen jährlich geringeren Teil der betroffenen städtischen Personalausgaben. Vorrangig, weil die Entlohnung der städtischen Bediensteten in der Musikschule
Innsbruck aufgrund von Vorrückungen und Valorisierungen seit 2010 stetige Erhöhungen erfuhr. Die Förderung des Landes Tirol deckte im Jahr 2017 nur noch rd.
38 % der städtischen Personalkosten (inkl. Reisekosten) gegenüber rd. 42 % im
Jahr 2015.
Um die Dynamik und Entwicklung im Bereich der Personalkosten aufzuzeigen,
wählte die Kontrollabteilung einen weiteren Rechenansatz und hat auf Basis des
Jahres 2010 (Einfrierung der Förderung) die durchschnittliche tatsächliche Valorisierung der Gehaltstabellen der städtischen Musiklehrer berechnet und mit dem entsprechenden Ergebnis die Förderung vom Land Tirol rechnerisch angepasst. Dabei
lag die durchschnittliche Erhöhung der Gehaltstafeln im Jahr 2011 beispielsweise
bei 1,1 % und stieg naturgemäß in den Folgejahren im Vergleich zu den Werten von
2010 kontinuierlich an.
Die Valorisierung der Entlohnungen auf Basis des Jahres 2010 erwirkte bereits im
Jahr 2015 eine Erhöhung von 8,2 % und stieg bis zum Jahr 2017 schon auf 11,0 %
an. Eine Berücksichtigung dieser Anpassung auf die Förderung bewirkte, dass die
akkumulierte Valorisierung naturgemäß beträchtlich ins Gewicht fiel. Die Aufsummierung der so berechneten Einzelwerte (bzw. valorisierten Förderungsbeträge –
jedoch ohne Berücksichtigung eventueller Vorrückungen) machte einen Differenzbetrag von € 613.987,20 für die Jahre 2015 bis 2017 im Vergleich zu den gleichbleibenden Förderungszahlungen aus. Eine Ausdehnung dieser Berechnung auf den
gesamten Zeitraum von 2010 bis 2017 ergab eine summierte Differenz von rd.
€ 950.000,00.

Zl. KA-00426/2020

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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