Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 03-Protokoll-30-04-2020_fertig.pdf
- S.349
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Textziffer
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Bei der Prüfung der Bilanzposition Beteiligungen stellte die Kontrollabteilung fest,
dass darunter u.a. Anteile an der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG mit € 5,0 Mio.
oder 50,0 % + 1 Aktie, an der IVB und Stubaitalbahn GmbH mit € 6,3 Mio. oder
45,0 %, an der Innsbrucker Nordkettenbahnen GmbH mit rd. € 12,7 Tsd. oder 35,0
%, an der Tiroler Flughafenbetriebsgesellschaft mbH mit € 2,45 Mio. oder 24,5 %
und an der Innsbrucker Stadtbau GmbH in Höhe von € 1,8 Mio. oder rd. 49,7 %
ausgewiesen worden sind.
Wenn der Stadt Innsbruck unter Berücksichtigung des § 244 Abs. 4 UGB gegenüber
den aufgezählten Gesellschaften die Mehrheit der Stimmrechte oder die Mehrheit
der Mitglieder eines Leitungs- oder Aufsichtsorgans usw. zustehen, dann wären
diese unter den Anteilen an verbundenen Unternehmen auszuweisen gewesen.
Im Rahmen der Erstellung der Vermögens- und Schuldenrechnung 2018 wurde
auch diese Bilanzposition einer Adaptierung zugeführt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Auch waren in der Bilanzposition Wertrechte des Anlagevermögens die Wertrechte
der Stadt Innsbruck an der Sowi – Investor – Bauträger GmbH von rd. € 1,1 Tsd.
oder 3,004 % enthalten. Da die Sowi Garage Beteiligungs GmbH, an der die Stadt
Innsbruck Anteile in Höhe von 75,1 % hält, an der erstgenannten Gesellschaft mit
96,0 % beteiligt ist, wäre auch diese Gesellschaft unter den Anteilen an verbundenen Unternehmen zu führen gewesen.
Den Ausführungen im Anhörungsverfahren nach hat das Amt für Finanzverwaltung
und Wirtschaft zugesichert, der Empfehlung der Kontrollabteilung zu entsprechen
und künftig die Kategorisierung der städtischen Anteile an Unternehmungen unter
Berücksichtigung des § 244 Abs. 4 UGB aufgrund der städtischen Mehrheit der
Stimmrechte oder der Mitglieder eines Leitungs- oder Aufsichtsorgans durchzuführen.
Wie diesbezüglich der Vermögens- und Schuldenrechnung 2018 zu entnehmen
war, ist der Anregung der Kontrollabteilung ebenso in diesem Punkt nachgekommen
worden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Zu den im Hinblick auf den für das Jahr 2017 erstellten Vermögens- und Schuldennachweis der Stadt Innsbruck bereits getroffenen Feststellungen wurden weitere
Anmerkungen vorgenommen:
Die Summe der für das Jahr 2017 im Vermögens- und Schuldennachweis der
Stadt Innsbruck abgebildeten Haftungsverhältnisse stimmte nicht mit der diesbezüglich im Rechnungsabschluss 2017 ausgewiesenen überein.
Zl. KA-00426/2020
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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