Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 03-Protokoll-30-04-2020_fertig.pdf
- S.372
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auch für die Bezirksverwaltungsbehörde die Basis für die Weiterverrechnung von
Verwahrungsleistungen (Unterbringung, Fütterung, tierärztliche Behandlung etc.) an
den Tierhalter darstellen.
Die Kontrollabteilung hat dem TfT daher nahegelegt, nach Ausrollung der in Auftrag
gegebenen Kostenrechnung mit dem Land Tirol Kontakt aufzunehmen und der Bestimmung des § 30 Abs. 2 TSchG entsprechend eine substanzhaltige Dokumentation der von ihm zu erbringenden tierschutzrelevanten Leistungen und des dafür zu
entrichtenden (kostendeckenden) Entgeltes anzustreben.
In seiner Stellungnahme bemerkte der TfT, dass jedenfalls beabsichtigt sei, die Ergebnisse der Kostenrechnung in die zukünftigen Gespräche einzubringen.
Im Rahmen der Follow up – Einschau 2017 führt der TfT dazu aus, dass inzwischen
wesentliche Meilensteine erreicht worden seien, das Projekt aber noch nicht abgeschlossen sei. Unter anderem musste „zur Vorbereitung der Einführung der Kostenrechnung zunächst ein neues Buchhaltungsprogramm“ eingesetzt werden. Aus diesem Grund werde die Implementierung des Moduls Kostenrechnung voraussichtlich
im Lauf des Jahres 2018 erfolgen. Ergänzend hat der TfT bemerkt, dass im Jahr
2017 innerhalb der Software Mitgliederverwaltung eine Tierdatenbank programmiert
wurde, in der alle wesentlichen Informationen zum jeweiligen Tier hinterlegt werden.
Dadurch stünden in Zukunft wöchentlich aktuelle Daten zum Tierbestand sowie verschiedene Kennzahlen, die auch für die Kostenrechnung wesentlich sind, zur Verfügung. Die Tierdatenbank werde seit Beginn 2018 befüllt und nach der Datenübernahme aus der letztmalig über Excel erstellten Statistik für 2017 (geplant bis Ende
Februar 2018) voll in Betrieb gehen.
Letztlich gab der TfT der Kontrollabteilung in diesem Zusammenhang zu verstehen,
dass eine vollständige Inbetriebnahme der Kostenrechnung „realistisch frühestens
im Jahr 2019 möglich sein“ werde. Für die im Jahr 2018 zu führenden Verhandlungen über die neue Fördervereinbarung werde der TfT daher noch auf eine „händische Berechnung auf der Grundlage des Jahresabschlusses 2017 zurückgreifen
müssen, die aber im Kern bereits dem neuen System folgen soll. Zeithorizont dafür
ist April 2018.“
Im Zuge der Follow up – Einschau 2018 hat der TfT berichtet, dass im Jahr 2018
das Projekt Kostenrechnung wegen zweier wesentlicher gesetzlicher Neuregelungen, die die EDV-Kapazitäten des Vereins zur Gänze beanspruchten, zurückgestellt
werden musste. Hierbei handelte es sich zum einen um die Abwicklung „Spendenbegünstigung neu“ und zum anderen um die Realisierung der „Datenschutzgrundverordnung “ (DSGVO). Das Projekt Kostenrechnung werde daher (erst) im Jahr
2019 weitergeführt. Zudem hat sich lt. Stellungnahme im Rahmen der Vorarbeiten
herausgestellt, dass der TfT hierfür „keine fachlichen Kapazitäten hat, sodass dies
zur Gänze von Externen durchgeführt werden“ müsse.
In dieser Sache nachgefragt erhielt die Kontrollabteilung vom Obmann des TfT die
Auskunft, dass im Jahr 2019 das Software-Modul für die Kostenrechnung angeschafft und implementiert worden ist. Seit Jänner 2020 werde nun auch in der Kostenrechnung gebucht.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
Zl. KA-00426/2020
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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