Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 03-Protokoll-30-04-2020_fertig.pdf
- S.404
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Aktuell bestätigte die IIG KG, dass die Berichtigung in der Sitzung des Aufsichtsrates
am 09.10.2019 vorgenommen worden ist.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Die IIG KG ging in ihrem Bericht vom 27.08.2018 an die MA IV – Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft, welcher die Grundlage für den Beschluss des Gemeinderates vom 15.11.2018 in Verbindung mit dem Abschluss des Mietvertrages betreffend
die Stadtbibliothek bildete, davon aus, dass aufgrund der beschriebenen Mietzinssituation mit einem jährlichen Abgang von rund € 100.000,00 zu rechnen sein würde.
Dies aufgrund der Situation, dass die Rückzahlungserfordernisse bezüglich der beiden von der IIG KG beanspruchten Darlehen jährlich bei ca. € 900.000,00 liegen
und sich die gesamten Mieteinnahmen auf ca. € 800.000,00 p.a. belaufen würden.
Dabei war/ist beabsichtigt, dass die IIG KG gegenüber der Stadt Innsbruck jährlich
eine Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben erstellt und ein allfälliger Fehlbetrag
von der Stadt durch eine Transferzahlung an die IIG KG abgedeckt wird.
Bis zum Zeitpunkt ihrer diesbezüglichen Einschau Mitte Mai 2019 waren für die Kontrollabteilung derartige Abrechnungen der IIG KG an die Stadt Innsbruck nicht festzustellen. Dies war für die Kontrollabteilung insofern bemerkenswert, als die IIG KG
auf der einen Seite ja erst durch die Mietvertragsabschlüsse seit Ende des Jahres
2018 über entsprechende Mieteinnahmen verfügt. Auf der anderen Seite waren bei
der IIG KG bereits in den Jahren 2016, 2017 und 2018 entsprechende Finanzierungskosten (Zinsen, Spesen, Rückzahlungsraten) zu verzeichnen.
Die Kontrollabteilung empfahl der IIG KG, gegenüber der Stadt Innsbruck die Berechnung der objektspezifischen Abgangsdeckung vorzulegen und entsprechende
Transferzahlungen von der Stadt einzufordern. Im Anhörungsverfahren avisierte die
IIG KG, diese Abrechnung gegenüber der Stadt Innsbruck vorzunehmen.
Zur aktuellen Follow up – Einschau 2019 informierte die IIG KG darüber, dass die
Abrechnung der objektspezifischen Abgangsdeckung gegenüber der Stadt Innsbruck am 10.09.2019 (samt zusätzlichen Erläuterungen am 22.10.2019) vorgenommen worden ist. Der von der Stadt Innsbruck zu bezahlende Gesamtbetrag beläuft
sich dabei auf eine Summe von € 785.053,73 per Jahresende 2018. Für eine endgültige Erledigung dieser Angelegenheit stand die Zahlung durch die Stadt Innsbruck an die IIG KG zum Prüfungszeitpunkt Ende Jänner 2020 noch aus.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde teilweise entsprochen.
Zl. KA-00426/2020
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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