Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 03-Protokoll-30-04-2020_fertig.pdf
- S.412
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Zeitverzögerte
Weiterleitung
FAG-Mittel an IVB –
Empfehlung
Die Kontrollabteilung behob eine Auszahlungsanordnung des Amtes
für Finanzverwaltung und Wirtschaft der MA IV, mittels derer unter
Angabe des Buchungstextes „FAG § 23 Abs. 2 FAG 2017“ ein Betrag
von € 1.392.000,00 an die Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GmbH (IVB) zur Auszahlung gelangt ist.
Gemäß dieser erwähnten FAG-Bestimmung gewährt der Bund den
Gemeinden (und somit auch der Stadt Innsbruck) für Investitionen für
Straßenbahn- und Obuslinien eine Finanzzuweisung. Dabei gelangt
ein betraglich fixierter Anteil bis spätestens 31.07. eines jeden Jahres
und der restlich verbleibende Betrag bis spätestens 20.12. eines jeden
Jahres zur Überweisung. Zum Prüfungszeitpunkt der Kontrollabteilung
Ende November 2019 war die 1. Tranche für das Jahr 2019 in Höhe
von € 1.392.000,00 ausbezahlt bzw. von der Stadt vereinnahmt worden.
Gemäß den Regelungen des zwischen der Stadt, der IVB (und der
Innsbrucker Kommunalbetriebe AG – IKB AG) abgeschlossenen
ÖPNV-Vertrages verpflichtete sich die Stadt dazu, die ihr vom Bund
zur Förderung des ÖPNV zufließenden Mittel als Gesellschafterzuschuss an die IVB weiterzuleiten.
Bei Durchsicht der an die IVB im Jahr 2019 vorgenommenen Geldmittelweiterleitungen stellte die Kontrollabteilung fest, dass einerseits am
13.11.2019 die von der Kontrollabteilung im Zuge dieser Belegkontrolle beschriebene Auszahlung im Betrag von € 1.392.000,00 erfolgte.
Andererseits wurde am 08.08.2019 ein Betrag von € 2.432.137,46 an
die IVB weitergeleitet, welcher sich auf die Abrechnung der 2. Tranche
der FAG-Mittel des Jahres 2018 bezog.
Bei Zusammenschau der Daten der Vereinnahmungs- und Weiterleitungsbuchungen war für die Kontrollabteilung das durchaus beachtliche zeitliche Auseinanderklaffen zwischen Vereinnahmung und Geldmittelweiterleitung an die IVB auffällig. Auch war ein buchhalterischer
Verzögerungseffekt insofern festzustellen, als die 2. Tranche des
Jahres 2018 von der Stadt zwar im Haushaltsjahr 2018 vereinnahmt
worden ist, eine Geldmittelweiterleitung aber erst mit deutlicher Verzögerung am 08.08.2019 zu Lasten des Haushaltsjahres 2019 erfolgt
ist.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Amt für Finanzverwaltung und
Wirtschaft der MA IV, in diesem Bereich allfällige Verbesserungsmöglichkeiten insofern zu prüfen, als die vom Bund erhaltenen Geldmittel
möglichst unverzüglich an die IVB weitergereicht werden sollten. Im
Optimalfall wäre aus Sicht der Kontrollabteilung auch die von der
Stadt im Dezember des Jahres zur Vereinnahmung gelangende 2.
Tranche der FAG-Mittel noch im jeweiligen Haushaltsjahr an die IVB
weiterzuleiten.
In der dazu abgegebenen Stellungnahme erläuterte das Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft der MA IV die aufgezeigte terminliche
Weiterleitungsproblematik aus seiner Sicht.
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Zl. KA-00729/2020
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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