Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 03-Protokoll-30-04-2020_fertig.pdf
- S.451
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(zu Punkt 65.1)
Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat
Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
HIER
Sachbearbeiter
Telefon
Fax
Email
Ort, Datum
INNS"
BRUCK
Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Mag.a Susanne Plankensteiner
+43 512 5360 2302
+43 512 5360 1709
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 24.04.2020
Leerstandserhebung, verwendete Daten; Zahl GfGR/65/2020;
ANFRAGE von GRin Mag. a Seidl (NEOS) vom 27.02.2020;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahmen der betroffenen Dienststellen
und Beteiligungsunternehmen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
GRin Mag.a Seidl hat am 27.02.2020 folgende Anfrage eingebracht, zu deren einzelnen Punkten die Antworten eingefügt wurden:
Wie den Medien zu entnehmen war, wurde durch MitarbeiterInnen des Stadtmagistrats eine
Leerstandserhebung am Innsbrucker Wohnungsmarkt durchgeführt. Um ein genaues Bild
über die Art der verwendeten Daten, die Kombination unterschiedlicher auch sozioökonomischer Daten, den politischen Auftrag, die rechtlichen Grundlagen für diese Art der Erhebung
und die Veröffentlichung genauer Leerstandsdaten inklusive Bildmaterial mit genauer Zuordnung der Häuser zu bekommen, bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
Frage 1:
Auf welcher gesetzlichen Grundlage basiert die Datenweitergabe durch die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) an MitarbeiterInnen der Stadt Innsbruck zum
Zwecke einer Leerstandserhebung?
Antwort:
Es wurden keine Daten zum Zweck einer Leerstandserhebung verwendet.
Zweck war, regionale und strukturelle Tendenzen vermutlichen Leerstandes
abzufragen. Verbraucherdaten dürfen nur anonymisiert weitergegeben werden. Die vorliegenden Daten liegen anonymisiert und nach Straßenzügen
vor.
Frage 2:
Wurden Datensätze von der Tiroler Wasserkraft AG (TIWAG) ebenfalls weitergegeben bzw. für die Erhebung herangezogen?
a) Wenn nein, warum nicht?
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