Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 03-Protokoll-30-04-2020_fertig.pdf
- S.478
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(zu Punkt 65.7)
Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat
Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
HIER
Sachbearbeiter
Telefon
Fax
Email
Ort, Datum
INNS"
BRUCK
Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Mag.a Susanne Plankensteiner
+43 512 5360 2302
+43 512 5360 1709
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 28.04.2020
Stadt Innsbruck, Katastrophenschutz; Zahl GfGR/71/2020;
ANFRAGE von GR Kunst (FPÖ) vom 27.02.2020;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahmen der betroffenen Dienststellen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
GR Kunst hat am 27.02.2020 folgende Anfrage eingebracht, zu deren einzelnen Punkten die
Antworten eingefügt wurden:
In der Magistratsgeschäftsordnung (MGO), Besonderer Teil B-02a wurde zuletzt am
17.12.2019 (mit Wirkung vom 01.01.2020) eine Geschäftseinteilung für den Stadtmagistrat
Innsbruck getroffen, soweit dieser für die nachangeführten Angelegenheiten sachlich und örtlich im Rahmen der Gemeinde- und Bezirksverwaltung zuständig ist. Dabei wurden auch die
Zuständigkeiten in Angelegenheiten des Katastrophenschutzes verteilt.
Der Mag.-Abt. II, Allgemeine Sicherheit und Veranstaltungen, obliegen in diesem Zusammenhang folgende Aufgaben:
• Verbindungsstelle zu Rettungsorganisationen
• Geschäftsstelle der Gemeindeeinsatzleitung
• Mitwirkung an der Vollziehung des Katastrophenfondsgesetzes
• Vollziehung des Katastrophenmanagementgesetzes, insbesondere behördliche Aufgaben des Katastrophenmanagements, soweit damit nicht das Kommando der städtischen Berufsfeuerwehr betraut ist.
Der Mag.-Abt. III, Berufsfeuerwehr, obliegen folgende Aufgaben:
• Maßnahmen der Brandbekämpfung
• technische Durchführung des Zivil- und Katastrophenschutzes
• Mitwirkung an der Erstellung der Katastrophenschutzpläne nach dem Katastrophenmanagementgesetz und Vorhaltung der dafür notwendigen Gerätschaften
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