Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 03-Protokoll-30-04-2020_fertig.pdf
- S.48
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rechtlich geprüft. Deshalb steht der Antrag
mehrheitlich auf Ablehnung dieses Antrages.
Bgm. Willi: Zur Beruhigung möchte ich etwas dazu einbringen. Es gibt derzeit die
Diskussion über das Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR), ob in Ausschüssen abgelehnte Anträge noch einmal
im Gemeinderat behandelt werden müssen.
(GR Onay: Ja sicher, wir können die Anträge ja nicht ablehnen, da wir kein Beschlussgremium sind!)
Diese Diskussion läuft und würde bedeuten,
dass wir alle Anträge, die in den Ausschüssen abgelehnt wurden, noch einmal in den
Gemeinderat bringen müssten. Das war bisher nicht üblich. Aus dem Ausschuss für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte
kommen z. B. sehr viele Anträge. Das
würde zu wesentlich erweiterten Tagesordnungen im Gemeinderat führen.
Ich bitte, dass wir die derzeit laufende Prüfung noch machen dürfen, da sie noch nicht
ganz abgeschlossen ist. Ich finde jedenfalls,
dass noch nicht alle Argumente ausgetauscht wurden. Die Tagesordnung des Gemeinderates würde extrem aufgeblasen
werden.
Was am Ende der Diskussion herauskommt, möchte ich offenlassen. Wir haben
jetzt schon sehr lange Tagesordnungen. Wir
tagen üblicherweise bis Mitternacht. Wenn
wir die ganzen Ablehnungspunkte aus den
Ausschüssen noch einmal in den Gemeinderat bekommen, werden die Gemeinderatssitzungen noch länger. Vielleicht bis
zwei oder drei Uhr Früh. Das ist dann Eure
Sache.
GR Lassenberger: Ich möchte dazu anführen, die letzte Information, die wir aus der
Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat bekommen haben, ist, dass auch abgelehnte Beschlüsse der Ausschüsse dem
Gemeinderat der Stadt Innsbruck vorzulegen sind. Das ist auch sehr plausibel, denn
es würde von Dir, Herr Bürgermeister, mit
der Meinung, dass Du diese Beschlüsse
dem Gemeinderat nicht mehr vorlegst, eines vollzogen: Du würdest den Fraktionen,
die im Stadtsenat nicht vertreten sind, das
Stimmrecht hier in diesem Gremium nehmen.
GR-Sitzung 30.04.2020
Diese Fraktionen haben in gewissen Ausschüssen nur das Zuhörerrecht und kein
Stimmrecht. Damit würdest Du den Demokratiebestimmungen, die über dem stehen,
ob ein Antrag in den Gemeinderat kommt oder ob die Tagesordnung lang oder kurz ist,
widersprechen. Das heißt, dass Du den
Kleinfraktionen die Möglichkeit nehmen würdest, von ihrer Stimme Gebrauch zu machen.
Deshalb glaube ich, dass es sinnvoll ist,
auch abgelehnte Anträge in den Gemeinderat zu bringen, da sich das Mitglied, das im
Ausschuss vielleicht dagegen war, noch anders entscheiden könnte. Entweder sich im
Gemeinderat der Stimme enthalten oder dafür zu stimmen.
Wir haben den Antrag auf Änderung des
IStR dem Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschuss vorgelegt - also dem
Ausschuss, in dem er behandelt wurde.
Dort wurde empfohlen, diesen Antrag abzulehnen. Wir werden dem definitiv nicht zustimmen - das ist klar, da er aus unseren
Reihen kommt. Wir sind der Meinung, dass
es noch eine Änderung im IStR braucht, die
präziser oder verschärft formuliert ist.
(Auf Wunsch der FPÖ werden Wortmeldungen ihrer MandatarInnen nicht mehr gegendert.)
GR Depaoli: Herr Bürgermeister, Sie können jetzt nicht so einfach zurückrudern.
Wenn Sie Ihre Bedenken vor der Abstimmung getätigt hätten, wäre es für jede/jeden
erklärbar gewesen. Sie haben zu dieser Ablehnung eine Abstimmung durchgeführt und
die Mehrheit nicht bekommen. Das dürfte
auch in den Aufzeichnungen so feststellbar
sein. Sie können jetzt nicht im Nachhinein
sagen, dass man überlegen sollte, zukünftig
anders abstimmen zu lassen.
Man kann überlegen, ob wir zukünftig so
verfahren. Diese Abstimmung ist bereits erfolgt und hat nicht die Zustimmung bekommen. Das heißt, dass die Mehrheit dafür
war, diesen Antrag nicht abzulehnen. Die
Anzahl wurde bereits erwähnt. Nun zurückrudern können Sie nicht machen. Es gab
eine Abstimmung und es wäre demokratiepolitisch verwerflich, wenn sie keine Gültigkeit hätte. Egal, was herauskommt - es
wurde abgestimmt und es gibt hier kein Zurückrudern mehr.