Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 03-Protokoll-30-04-2020_fertig.pdf

- S.50

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- 204 -

GR Plach: Zur Geschäftsordnung! Eigentlich ist alles ganz einfach. Der Ausschuss
kann dem Gemeinderat eine Empfehlung
geben. Der Ausschuss beantragt die Ablehnung des Antrages der FPÖ. Das heißt,
dass es ein Antrag auf Ablehnung ist, der
positiv abzustimmen ist, wenn man den Antrag ablehnen will. Gar nicht so schwierig.
Bgm. Willi: Diese Erklärung war jetzt klar,
kurz und verständlich, daher lasse ich jetzt
über folgenden Antrag des Kontrollausschusses abstimmen:
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ und GERECHT, 9 Stimmen):
Beiliegender Antrag (Seite 201) des Kontrollausschusses wird angenommen.
45.

KA-05830/2019
Bericht über die Prüfung von Teilbereichen der Gebarung des Amtes "Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration"

StRin Dengg: Ich möchte einen großen
Dank an die Kontrollabteilung aussprechen.
Ich habe eine zeitökonomische Frage. Soll
man die drei Punkte unter einmal abhandeln
oder jeden einzeln?
(GR Onay: Jeden Punkt einzeln.)
Man sieht hier, wie fleißig unsere Kontrollabteilung arbeitet. Dieser Bericht beinhaltet sehr wichtige Informationen, die vor
allem für die Opposition essentiell sind, weil
Regierenden uns im Dunklen lassen.
Ich möchte den Mitarbeitern der Mag.Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und
Integration, einen Denkanstoß geben. In
dieser Abteilung gab es drei Führungskräfte, die auffallend hohe Urlaubsguthaben
hatten und Überstunden leisteten.
Man muss dazu sagen, dass durch das Örtliche Raumordnungskonzept (ÖROKO) eine
Mehrarbeit entstanden ist. Es gibt allerdings
auch zwei Mitarbeiter mehr im Amt. Trotzdem gibt es bis enorm hohe Zeitguthaben,
die nicht abgebaut werden. Der Referatsleiter hat 178 Überstunden!
Wir haben uns im Ausschuss mit ihm unterhalten und er erklärte uns, dass es bei einem Mitarbeiter bzw. einer Mitarbeiterin gelungen ist, diese Stunden abzubauen. Bei
GR-Sitzung 30.04.2020

zwei ist es noch nicht gelungen. Mir tut sehr
leid, dass kein Konzept vorhanden ist, wie
man dem entgegensteuern könnte.
Ich glaube, dass man sich seitens der Mag.
Abt. I, Personalwesen, und auch von Deiner
Seite, Herr Bürgermeister, überlegen muss,
wie man diese Angelegenheit in den Griff
bekommt. Mit andauernden Überstunden
gibt es für mich keine angenehme Arbeitsweise für die Mitarbeiter.
Hier bist Du vor allem als Personalchef gefordert, ein Konzept erarbeiten zu lassen, oder wenn Du es gut kannst, selber zu erarbeiten.
(Auf Wunsch der FPÖ werden Wortmeldungen ihrer MandatarInnen nicht mehr gegendert.)
Bgm. Willi: Darf ich fragen, was der letzte
Satz bedeutet, dass "wenn Du es machen
kannst, Du das selbst erarbeitest"?
StRin Dengg: Das Konzept selbst erarbeitest!
Bgm. Willi: Ok, Danke! Ich habe es nicht
genau nachvollziehen können, deswegen
habe ich nachgefragt.
GR Lassenberger: Im Ausschuss wurde
bereits darüber diskutiert, ich möchte es
hier aber noch einmal anregen, da ich
glaube, dass nicht alle Mitglieder des Ausschusses einer Meinung sind: Ich möchte
darauf hinweisen, dass es im Gestaltungsbeirat (IGB) und im Sachverständigenbeirat
für das Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz 2003 (SOG) Statute und Gesetze gibt,
die die Anzahl der Mitglieder festlegen.
Wenn ich es richtig im Kopf habe, sind es
für beide Ausschüsse vier Mitglieder. Es ist
dennoch vorgekommen, dass an den Sitzungen mehr Mitglieder teilnehmen, als erlaubt sind, und dann Gebührenhonorare
verrechnet wurden. Das sind keine hohen
Beträge. Ich möchte aber dennoch anführen, auch wenn angeführt wurde, dass man
im Budget geblieben ist, sollten wir uns an
Statute und Regelungen halten. Deshalb
sollten auch nur diejenigen teilnehmen, die
dazu berechtigt sind.
Wir können auch den Gemeinderat der
Stadt Innsbruck nicht mit 43 Mandataren
durchführen, da er nur aus 40 besteht. Es
bekommen auch nicht 43 Gemeinderäte
eine Entlohnung, sondern nur 40. Also