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Jahr: 2020

/ Ausgabe: 03-Protokoll-30-04-2020_fertig.pdf

- S.516

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Frage 10:

Wer ist tatsächlich Eigentümer des Erholungsheimes Forellenhof samt Grundstück, zumal es eine Stiftungsurkunde geben soll?

Antwort:

Die Stadt Innsbruck ist Alleineigentümerin.

Frage 11:

Wo liegt die Stiftungsurkunde zur Einsicht auf, in welcher der Verwendungszweck
der Immobilie detailliert festgelegt wurde und ein Verkauf möglicherweise schriftlich dezidiert untersagt wird?

Antwort:

Amtlicherseits liegt ein Schenkungsvertrag vom 22.06.1955 vor, abgeschlossen zwischen Schulrat Bernhard Amos als Liquidator des Vereines für Ferienkolonien und der Stadt Innsbruck. Entsprechend den Ausführungen im
Schenkungsvertrag sah die Satzung des Vereins vor, dass im Falle seiner
Auflösung das vorhandene Vereinsvermögen der Gemeinde Innsbruck zuzufallen hat und im Sinne der Satzung zu einem das Wohl der Innsbrucker
Schuljugend fördernden Zweck zu verwenden ist.

Frage 12:

Teilen Sie die Auffassung des Anfragestellers, dass das Erholungsheim Forellenhof in Westendorf samt 10,9 Hektar Grund eine Wertanlage für die Stadt Innsbruck darstellt?

Antwort:

ja

Frage 13:

Wenn ja, warum wird trotzdem über einen Verkauf der Immobilie samt Grund
nachgedacht?

Antwort:

Wie in der Antwort zu Frage 7 mitgeteilt, gibt es kein Ergebnis.

Frage 14:

Gibt es einen Schriftverkehr bzgl. des Verkaufes der Immobilie zwischen dem Bürgermeister der Stadt Innsbruck (Stadt Innsbruck) und der Bürgermeisterin der Gemeinde Westendorf (Gemeinde Westendorf)?

Antwort:

nein

Frage 15:

Wenn ja, wann hat der jeweilige Schriftverkehr seit 2012 stattgefunden, und wie
lässt sich der Inhalt des Schriftverkehrs in kurzen Worten zusammenfassen?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 14.

Frage 16:

Welche politischen Schritte sind in der Causa "Erholungsheim Forellenhof" in den
nächsten Wochen und Monaten seitens des Innsbrucker Bürgermeisters bzw. der
Innsbrucker Stadtregierung geplant?

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