Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 03-Protokoll-30-04-2020_fertig.pdf

- S.518

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(zu Punkt 65.16)

Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat

Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
HIER

Sachbearbeiter
Telefon
Fax
Email

Ort, Datum

INNS"
BRUCK

Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Mag.a Susanne Plankensteiner
+43 512 5360 2302
+43 512 5360 1709
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 13.03.2020

Patscherkofelbahn, Nachnutzung alte Talstation, Realisierungswettbewerb;
Zahl GfGR/80/2020;
ANFRAGE von GR Depaoli (GERECHT) vom 27.02.2020;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahmen der betroffenen Dienststellen
und Beteiligungsunternehmen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

GR Depaoli hat am 27.02.2020 folgende Anfrage eingebracht, zu deren einzelnen Punkten
die Antworten eingefügt wurden:
Die lglerInnen mussten aus der Zeitung erfahren, dass ihre Ideen, welche sie im Rahmen eines BürgerInnenbeteiligungsprozesses ehrenamtlich erarbeiteten und die bereits fix und fertig am Tisch liegen, den Bürgermeister der Stadt Innsbruck Georg Willi und somit auch die
Innsbrucker Stadtregierung nicht im Geringsten interessieren! So hat man auch seitens der
KoalitionspartnerInnen der Innsbrucker Grünen – FÜR INNSBRUCK (FI), ÖVP und SPÖ –
keinerlei öffentliche Kritik vernommen.
"Drüberfahrpolitik", "fassungslos", "verärgert", "Pseudo-BürgerInnenbeteiligung", "sämtliche
Versprechen gebrochen" etc. sind nur wenige Aussagen, welche man hört, wenn man mit
den lglerInnen über das Thema "Nachnutzung der alten Talstation" spricht.

Frage 1:

Warum werden die Ergebnisse des Bürgerbeteiligungsprozesses bzgl. Nachnutzung der alten Talstation Patscherkofelbahn nicht umgesetzt?

Antwort:

Die Nachnutzung wurde mit den Igler VertreterInnen besprochen und bildet
die verbindliche Grundlage für die Umsetzung des Projekts. Gemäß Gemeinderatsbeschluss vom Juli 2019 IV-8993/2019 wurde die Einsetzung einer begleitenden Kontrolle sowie die Befassung des „Beirates für Großprojekte“
für alle Projekte mit einem städtischen Mitteleinsatz ab einer Million Euro beschlossen. Die Befassung dieses Beirates kann aber erst nach dessen Einsetzung erfolgen.

m Landeshauptstadt Innsbruck, Maria-Theresien-Straße 18. 6020 Innsbruck , DVR : 0059331, www.innsbruck.gv.at

W Tiroler Sparkasse Bank AG. BIC: SPIHAT22 XXX. IBAN: AT20 2050 3033 0192 0330. UID: ATU36832905 STGD Innsbrucker Betriebe