Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 03-Protokoll-30-04-2020_fertig.pdf
- S.537
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14 . Warum k önnen offensichtlich einzelne Personen in der Altstadt mit ent scheiden bzw. positiv auf die politische Entscheidungsfindung der Inns -
brucker Stadtregierung einwirken, sodass die Baustelle in der Altstadt
vorverlegt wird ?
15. Nach welchen Kriterien wurden diese Personen ausgesucht ?
16. Von wem wurden diese Personen ausgesucht ?
17. Warum wurde stattdessen der Gemeinderat der Stadt Innsbruck in seiner Gesamtheit in die diesbez ügliche Entscheidungsfindung nicht mit
eingebunden ? ( Anmerkung: Zumindest eine schriftliche Stellungnahme
der Gemeinder ätinnen w ä re möglich gewesen ! )
18. Aufgrund welcher Rechtsgrundlage kann die Innsbrucker Stadtregierung
die Vorverlegung der Baustelle in der Altstadt alleine bestimmen, ohne
jegliche Diskussion, Abstimmung des Innsbrucker Gemeinderates ?
19. Ist es richtig, dass die derzeitige Rechtslage aufgrund der COVID19 Pandemie eine alleinige Entscheidung des B ü rgermeisters diesbez üglich per
Notrecht nicht erm öglicht ?
20. Was passiert jetzt mit dem B ürgerbeteilungsprozess f ür die Baustelle in
der Altstadt ?
I
)
21. Wie hoch sind die entstandenen Kosten f ür den B ürg£rbetpiligungsprozess f ür die Baustelle in der Altstadt ?
22. Welche Abteilungen bzw. Amtsleiter des Stadtmagistrates der Stadt Innsbruck waren in die politische Entscheidungsfindung der Innsbrucker
Stadtregierung - die Baustelle in der Innsbrucker Altstadt vorzuverlegen eingebunden?
23. Warum verlegt man die Baustelle in der Altstadt - im Gegenzug zu der
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von Wirtschaftsst ä dtr ä tin Mag. Oppitz -Plö rer geforderten Vorverlegung
der Sanierung der Pisten am Flughafen - vor, obwohl auch besonders in
der Altstadt sich viele Unternehmer keine weiteren Umsatzeinbu ß en
2020 leisten k ö nnen ?