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Jahr: 2020

/ Ausgabe: 03-Protokoll-30-04-2020_fertig.pdf

- S.540

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42. Gibt es Ersatzgesch ä ftslokale f ür Wirtschaftstreibende in der Altstadt,
wie urspr ü nglich seitens Mitglieder der Innsbrucker Stadtregierung an-

gedacht ?
43. Wenn ja, um welche Ersatzgeschä ftslokale handelt es sich, und wo wer den selbige angesiedelt ?
44. Warum ignoriert die Innsbrucker Stadtregierung - genauso wie bei der
Einführung von Kurzparkzonen - die Bedenken der Wirtschaftskammer ?

45. Liegt bzgl. der Vorverlegung der Baustelle in der Altstadt eine Beschlussfassung des Vorstandes der IKB bzw. der Mitglieder des Aufsichtsrates
der IKB vor, welcher in die Entscheidungsfindung der Innsbrucker Stadt regierung einfloss ?
46. Wenn ja, wann wurden die jeweiligen Beschlü sse der jeweiligen Gremien
protokolliert bzw. gefasst, und wer zeichnet persö nlich daf ür verantwort-

lich?
47. Gibt es eine diesbez ügliche Entscheidungsfindung der Eigent ümervertreter Landeshauptmann Günther Platter und B ürgermeister Georg Willi,
welche zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Innsbrucker Stadtregie rung vorlag? ( Gesellschafter: Landeshauptstadt Innsbruck: 50% plus eine
Aktie,TIWAG - Tiroler Wasserkraft Aktiengesellschaft: 50% minus eine

Aktie )"
48. Wenn ja, wann fand diese protokollierte Entscheidungsfindung aufgrund
welcher welcher Bestimmungen des AktG ( Aktiengesetz ) statt ?
49. Wer tr ä gt f ür die Koordinierung der Baustelle inklusive s ä mtlicher Be gleitma ßnahmen und Begleitfolgen für die ausf ührenden Unternehmen,
aber auch für die betroffenen Wirtschaftstreibenden und Anrainer in der
Altstadt, die persö nliche und politische Verantwortung ?

50. Ist der Beschluss der Innsbrucker Stadtregierung die Baustelle in der Altstadt vorzuverlegen, zum Zeitpunkt der Einbringung dieser Anfrage per E Mail am Ostermontag, den 13. April 2020 - endgültig?