Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 03-Protokoll-30-04-2020_fertig.pdf

- S.558

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1
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Stadtmagistrat Innsbruck

GERECHTES

eingelangt am

« N » UHMtlliNIKHlNf

Gemeinderatsfraktion Gerechtes Innsbruck
Maria-Theresien- Stra ße 18, 6020 Innsbruck
www . gerechtes- innsbruck .at
E Mail: office @ gerechtes- innsbruck.at

Geschäftssteife für Gemeinderat und Stadtsenat

B ü rgermeister Georg Willi
im Haus

Innsbruck, am 30. April 2020

ANTRAG
Der Gemeinderat möge beschlie ßen, der Bü rgermeister der Stadt Innsbruck
wird beauftragt im Rahmen eines Wirtschafts - und Gastronomiekonjunkturpa ketes folgende Verordnungen im Gesamtpaket bzw . einzeln zu erlassen.

1. Den Innsbrucker Gastronomen werden s ä mtliche Gebühren f ü r ihre
Gastgä rten bis zum 31. Dezember 2020 erlassen.
2. Um den Gastronomen ein Öffnung ihrer Gastgä rten bereits ab 7 :00 Uhr
früh zu ermöglichen, wird die Maria -Theresien-Stra ße und die Innsbrucker Altstadt vorab befristet bis zum 31. Dezember 2020 unter Ber ück sichtigung der Fußgä ngerzone zur Begegnungszone.
3. Die Fl ä chen der Gastgä rten werden aufgrund der Ma ß nahmen in Bezug
auf das Abstandhalten ( COVI19) sieitens der Stadt Innsbruck bis zum 31.
Dezember 2020 dementsprechend erweitert, um Umsatzverluste bei den
Gastronomen ,zu vermeiden.
••

BEGRÜNDUNG:
Die COVID19 Pandemie ( Corona - Krise) hat die Innsbrucker Gastronomen besonders hart getroffen, und viele wirtschaftliche Existenzen von Gastronomen
und deren Arbeitnehmerinnen sind massiv gef ä hrdet. Dem gilt es effizient seitens der Stadt Innsbruck entgegenzuwirken, wenn wir verhindern wollen, dass
die Gastronomie in der Stadt, als wesentlicher Wirtschaftsfaktor und Impulsge-

ber, erhalten bleibt.
1. So ist es wichtig als ersten Schritt die Geb ühren für die Gastgä rten f ür alle betroffenenen Gastronomen vorab befristet bis 31. Dezember 2020

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