Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 03-Protokoll-30-04-2020_fertig.pdf
- S.558
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
(zu Punkt 67.1)
1
k
Stadtmagistrat Innsbruck
GERECHTES
eingelangt am
« N » UHMtlliNIKHlNf
Gemeinderatsfraktion Gerechtes Innsbruck
Maria-Theresien- Stra ße 18, 6020 Innsbruck
www . gerechtes- innsbruck .at
E Mail: office @ gerechtes- innsbruck.at
Geschäftssteife für Gemeinderat und Stadtsenat
B ü rgermeister Georg Willi
im Haus
Innsbruck, am 30. April 2020
ANTRAG
Der Gemeinderat möge beschlie ßen, der Bü rgermeister der Stadt Innsbruck
wird beauftragt im Rahmen eines Wirtschafts - und Gastronomiekonjunkturpa ketes folgende Verordnungen im Gesamtpaket bzw . einzeln zu erlassen.
1. Den Innsbrucker Gastronomen werden s ä mtliche Gebühren f ü r ihre
Gastgä rten bis zum 31. Dezember 2020 erlassen.
2. Um den Gastronomen ein Öffnung ihrer Gastgä rten bereits ab 7 :00 Uhr
früh zu ermöglichen, wird die Maria -Theresien-Stra ße und die Innsbrucker Altstadt vorab befristet bis zum 31. Dezember 2020 unter Ber ück sichtigung der Fußgä ngerzone zur Begegnungszone.
3. Die Fl ä chen der Gastgä rten werden aufgrund der Ma ß nahmen in Bezug
auf das Abstandhalten ( COVI19) sieitens der Stadt Innsbruck bis zum 31.
Dezember 2020 dementsprechend erweitert, um Umsatzverluste bei den
Gastronomen ,zu vermeiden.
••
BEGRÜNDUNG:
Die COVID19 Pandemie ( Corona - Krise) hat die Innsbrucker Gastronomen besonders hart getroffen, und viele wirtschaftliche Existenzen von Gastronomen
und deren Arbeitnehmerinnen sind massiv gef ä hrdet. Dem gilt es effizient seitens der Stadt Innsbruck entgegenzuwirken, wenn wir verhindern wollen, dass
die Gastronomie in der Stadt, als wesentlicher Wirtschaftsfaktor und Impulsge-
ber, erhalten bleibt.
1. So ist es wichtig als ersten Schritt die Geb ühren für die Gastgä rten f ür alle betroffenenen Gastronomen vorab befristet bis 31. Dezember 2020
j