Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 03-Protokoll-30-04-2020_fertig.pdf

- S.573

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 03-Protokoll-30-04-2020_fertig.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2020
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
(zu Punkt 67.9)

FPÖ RUDI FEDERSPIEL
Stadtrat Rudi Federspiel

Stadträtin Andrea Dengg

GR Andreas Kunst

Stadtmagistrat Innsbruck GR Bernhard Schmidt
eingelangt am

Klubobmann Markus Lassenberger

GR Deborah Gregoire

Klubobmann-Stv. Maximilian Kurz

GR Astrid Denz

Geschäftsstelle für Gemeinderat und Slat

Innsbruck, am 30.04. 2020

Antrag
betreffend die Gew ährung kostenloser Mittagsmahlzeiten für
Betreuungspersonen in städtischen Pflichtschulen

Der Gemeinderat möge beschließen:

1. Die Abgabe von Mittagsmahlzeiten in städtischen Pflichtschulen hat für die
dabei dienstrechtlich zur Anwesenheit verpflichteten Betreuungspersonen,
insbesondere Schulassistentinnen/ Schulassistenten, kostenlos zu erfolgen.
2. Es sollen im Rahmen der Schulausspeisungen Maßnahmen ergriffen werden,
um das Wegwerfen von Lebensmitteln zu vermeiden, insbesondere auch
dadurch, dass das Essen in den Tagesheimräumen erlaubt »Hrd.

Begründung:

Schulassistentinnen/ Schulassistenten von Inklusionskindern, die auch beim
Mittagessen Betreuung brauchen, mussten im laufenden Schuljahr darum kämpfen,
dass sie das Mittagessen bezahlt bekommen. Für das Schuljahr 2019/20 wurde eine
diesbezügliche Kostentragung genehmigt. Für das Schuljahr 2020/21 und die
Folgejahre ist eine Kostenübernahme durch die Stadt Innsbruck aber noch ungewiss.
Dabei sollte es selbstverständlich sein, dass Betreuungspersonen, die in ihrer
Dienstzeit an der Ausspeisung von Kindern teilnehmen müssen, die konsumierten
Mahlzeiten bezahlt bekommen.
Auch generell ist im Zuge der Essensausgabe in Pflichtschulen mit
Nachmittagsbetreuung die Anwesenheit von Betreuungspersonen erforderlich, weil in
den meisten Schulen das Essen auswärts eingenommen wird und im Rahmen der
Zurücklegung der dafür zu bewältigenden Wege eine Aufsichtspflicht besteht.
1