Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 03-Protokoll-30-04-2020_fertig.pdf
- S.60
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62.2
GfGR/104/2019
Maßnahmen zur Abfederung der
Auswirkungen politischer Beschlüsse im Rahmen der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie
(GR Kurz)
Bgm. Willi: Diesen Antrag muss ich a limine zurückweisen, da er EU-rechtswidrig
ist. Es ist nach EU-Recht nicht möglich das ist Teil unserer Verfassung -, dass man
diese Geldleistungen nur österreichischen
StaatsbürgerInnen zukommen lässt. (Unruhe im Saal)
Der Antrag ist a limine zurückgewiesen.
Punkt!
GR Kurz: Wenn Deine Fraktion überall ihren "Käse" dazugeben darf, werden wir vermutlich auch etwas dazu sagen dürfen.
Bgm. Willi: Der Tagesordnungspunkt ist erledigt, da der Antrag von mir a limine zurückgewiesen wurde.
Der von GR Kurz und MitunterzeichnerInnen eingebrachte dringende Antrag
(Seite 213) wird a limine zurückgewiesen,
da er sich nicht auf eine Angelegenheit des
eigenen Wirkungsbereiches der Stadt Innsbruck bezieht.
63.
Behandlung eingebrachter dringender Anträge gemäß § 21 Abs. 2
Geschäftsordnung des Gemeinderates (GOGR)
63.1
GfGR/106/2020
MCI-Neubau, Prüfung der Abwicklung des gescheiterten Projektes
(GR Plach)
Bgm. Willi: Könnte ich bitte eine kurze Begründung hören?
den daraus folgenden Vergleichsverhandlungen und Gerichtsverhandlungen zwischen den ArchitektInnen und dem Land Tirol auf der einen Seite und den ArchitektInnen und der Innsbrucker Immobilien
GesmbH & Co KG (IIG) bzw. der Stadt Innsbruck auf der anderen Seite befassen.
Wir werden uns heute leider in der nicht öffentlichen Sitzung noch mit dem Tagesordnungspunkt auseinanderzusetzen haben,
wie wir mit diesem Vergleichsangebot, das
jetzt am Tisch liegt, umgehen. Was aber
zentral im Raum steht - auch aufgrund der
medialen Berichterstattung der letzten
Tage -, ist, dass es dezidiert darum geht,
wann welche EntscheidungsträgerInnen sowohl im Land Tirol als auch in der Stadt Innsbruck und unseren Beteiligungsunternehmen informiert waren und man schon früher
Schritte setzen hätte können. Das muss geklärt werden und das ist unsere primäre
Aufgabe.
Die Angaben, die wir jetzt haben, sind zumindest für unsere Fraktion zum Teil sehr
widersprüchlich und es gilt, dass die Kontrollabteilung in Ruhe, aber ab sofort in die
Prüfung gehen kann und sich diese Vorgänge anschauen kann. Deshalb die Dringlichkeit. Es geht darum, auch die Entwicklungen bis hin zu diesem Abbruch zu analysieren, aber auch ab diesem Abbruch zu sehen, wie die Schadensminderung für die
Stadt Innsbruck vonstattenging und wie es
zur jetzigen Situation gekommen ist.
Ich glaube, dass das wichtig ist und wir das
den InnsbruckerInnen schuldig sind, weil es
darum geht, wie mit so einem gescheiterten
Projekt umgegangen wird und wie wir den
Schaden für die Stadt Innsbruck möglichst
gering halten können. Für das Scheitern
waren nicht wir primär von Seiten der Stadt
zuständig.
GR Plach: Natürlich! Aufgrund der heute
anstehenden Beschlussfassung und der
weiteren in der Thematik anstehenden Beschlussfassung ist es wichtig, dass die Kontrollabteilung heute unmittelbar mit der Prüfung beauftragt wird.
Beschluss (einstimmig):
In den letzten Tagen haben wir ein umfangreiches Konvolut an Unterlagen bekommen.
Im Zuge dessen werden wir uns mit der Situation rund um die Abwicklung des Management Center Innsbruck (MCI)-Neubaus, dem Stopp durch das Land Tirol und
Beschluss (einstimmig):
GR-Sitzung 30.04.2020
Dem von GR Plach und MitunterzeichnerInnen eingebrachten dringenden Antrag
(Seite 213) wird die Dringlichkeit zuerkannt.
Vorstehender dringender Antrag von
GR Plach und MitunterzeichnerInnen wird
inhaltlich angenommen.