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Jahr: 2015

/ Ausgabe: 03-Protokoll_19.03.2015_gsw.pdf

- S.116

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 die Prüfung von zum Stichtag 31.12.2013 im Rahmen der Bilanzposition „Passive Rechnungsabgrenzungsposten“ ausgewiesenen
Beträgen betreffend die Themenbereiche „TIWAG – Namensrecht
kleine Eishalle“ sowie „ÖSV – Mietzinsvorauszahlung“,
 die Tarifgestaltung sowie
 eine Einschau in Teilbereiche der Personalgestion
gelegt. Prüfungsrelevantes Wirtschaftsjahr war grundsätzlich das Jahr
2013. Im Rahmen der durchgeführten Prüfung wurde aus Gründen der
Aktualität und Zeitnähe jedoch auch das Jahr 2014 tangiert; ebenso
wurden auch teilweise Daten aus Vorjahren dargestellt.
Vollständigkeitserklärung

Die Kontrollabteilung hat – in Anlehnung an die Vorgangsweise im
Rahmen einer Abschlussprüfung – eine vom Geschäftsführer der OSVI
unterfertigte Vollständigkeitserklärung zu ihren Prüfungsunterlagen
genommen.

Anhörungsverfahren

Das gemäß § 53 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Magistrates der
Landeshauptstadt Innsbruck (MGO) festgelegte Anhörungsverfahren
ist durchgeführt worden.

Betriebs- oder
Geschäftsgeheimnis

Von den in das Anhörungsverfahren involvierten Einrichtungen und
Rechtsträgern (OSVI und punktuell Magistratsdirektion) wurden keine
Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse geltend gemacht.

Gender-Hinweis

Die Kontrollabteilung weist darauf hin, dass die in diesem Bericht gewählten personenbezogenen Bezeichnungen aus Gründen der Übersichtlichkeit und leichteren Lesbarkeit grundsätzlich in einer Geschlechtsform formuliert werden und gleichermaßen für Frauen und
Männer gelten.
2 Gesellschaftsrechtliche Aspekte
2.1 Allgemeine Bemerkungen

Rechtsform

Die mit Gesellschaftsvertrag vom 01.12.1964 errichtete Gesellschaft
firmiert unter „Olympia Sport- und Veranstaltungszentrum Innsbruck
GmbH“. Sie wird in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter
Haftung geführt und hat ihren Sitz in Innsbruck. Die OSVI wurde unter
der laufenden Nummer FN 43703 w im Firmenbuch eingetragen. Es
handelt sich bei Heranziehung der entsprechenden Schwellenwerte
(Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Anzahl der Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt) um eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des
§ 221 Abs. 2 UGB.

Der Gesellschaftsvertrag der OSVI wurde in der Vergangenheit mehrfach, zuletzt – laut Eintragung im Firmenbuch – über Beschluss der
Generalversammlung vom 26.06.2013 geändert. Die Novellierung betraf § 5 des Gesellschaftsvertrages, konkret wurde damals die Höhe
der Zuschüsse der Gesellschafter zur Abdeckung der jeweiligen Jahresverluste im Verhältnis der Stammeinlagen (50:50) festgelegt. Im
gesellschaftsrechtlichen Nachvollzug stellte die Kontrollabteilung fest,
dass der Geschäftsführer der OSVI die Änderung im Sinne des § 51
GmbHG zum Firmenbuch angemeldet und damit ersichtlich gemacht
hat.
…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Änderung des
Gesellschaftsvertrages

12143/2014

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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