Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 03-Protokoll_19.03.2015_gsw.pdf
- S.121
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
neralversammlungen vom 25.06.2013 bzw. 15.07.2014 festgestellt
worden. In diesen Eigentümerversammlungen ist jeweils auch dem
Geschäftsführer und dem Aufsichtsrat die Entlastung erteilt worden.
Offenlegung
Das in den §§ 277 und 279 UGB (Erleichterungen für mittelgroße Gesellschaften mit beschränkter Haftung) verankerte Erfordernis zur Offenlegung des Jahresabschlusses binnen neun Monaten nach dem
Bilanzstichtag hat die Gesellschaft ebenfalls beachtet. Die OSVI hat
zuletzt die Bilanz zum 31.12.2012 mit den erforderlichen Beilagen am
08.07.2013 und den Jahresabschluss per 31.12.2013 mit allen erforderlichen Beilagen am 15.09.2014 beim Handelsgericht Innsbruck zum
Firmenbuch eingereicht.
3 Fruchtgenussverträge
3.1 Allgemeines
Geschäftszweck der
OSVI auf Basis der
Fruchtgenussverträge
mit der Stadt Innsbruck,
der ISpA und dem
Land Tirol
Die OSVI ist eine Gesellschaft mit dem Geschäftszweck der Bestandnahme und des Betriebes von Anlagen und Einrichtungen für Sportund Veranstaltungszwecke. Im Gesellschaftsvertrag der OSVI wird der
Unternehmensgegenstand im Wesentlichen definiert mit der nachhaltigen Nutzung und Bewirtschaftung der Anlagen, Einrichtungen und
Grundflächen im Bereich der Olympiahalle, der kleinen Eishalle, der
Bob- und Rodelbahn Igls, des Fußballstadions Tivoli Neu und des Landessportcenters Tirol. Die Grundlage für diese Tätigkeiten bilden die in
diesem Zusammenhang abgeschlossenen Fruchtgenussverträge mit
der Stadtgemeinde Innsbruck, der Innsbrucker Sportanlagen Errichtungs- und Verwertungs GmbH (ISpA) und dem Land Tirol.
Zahlungen der OSVI an
die Fruchtgenussbesteller im Zeitraum 2012 bis
November 2014
In der folgenden Übersicht werden die aus diesen Verträgen resultierenden und bereits geleisteten (Netto-)Zahlungen an die Fruchtgenussbesteller (Stadt Innsbruck, ISpA und Land Tirol) für den Zeitraum
2012 bis 2014 (konkret bis zum Prüfungszeitpunkt der Kontrollabteilung
im November 2014) dargestellt:
2013
8.161,75
8.401,56
8.511,70
25.075,01
1.184,05
1.210,93
1.232,24
3.627,22
ISpA
390.323,42
358.391,22
332.905,96
1.081.620,60
Summe
399.669,22
368.003,71
342.649,90
1.110.322,83
Stadt Innsbruck
Land Tirol
*)
2014
(bis Nov.)
in Euro
2012
*)
Gesamt
inkl. Verwaltungskostenbeitrag von je € 5,00
Der OSVI wurden im Jahr 2012 Fruchtgenussentgelte in der Höhe von
€ 399.669,22, im Jahr 2013 solche im Betrag von € 368.003,71 und im
Jahr 2014 (bis einschließlich November) Fruchtgenussentgelte in der
Höhe von € 342.649,90, das bedeutet im gesamten Beobachtungszeitraum also eine Summe von € 1.110.322,83, vorgeschrieben. Davon
…………………………………………………………………………………………………………………………………….
12143/2014
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
7